Das Amtsgericht Mayen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der neue360 UG (haftungsbeschränkt) am 25. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Nach einer Mitteilung des Gerichts vom 15. September 2026 ist der Beschluss inzwischen rechtskräftig. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 7 IN 75/26.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Koblenzer Straße 142 in 56727 Mayen. Sie ist beim Amtsgericht Koblenz unter HRB 27472 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Oliver Thiel vertreten.
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften, insbesondere bei der neue360 solutions UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. In dieser Komplementärstellung ist die neue360 UG für die Geschäftsführung und Vertretung der Kommanditgesellschaft vorgesehen.
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung bedeutet, dass das Vermögen der neue360 UG voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein solches Verfahren wurde deshalb nicht eröffnet. Die zuvor angeordnete vorläufige Verwaltung und die Verfügungsbeschränkungen hob das Gericht am 25. August 2026 auf.
Mit der Rechtskraft der Abweisung ist die neue360 UG kraft Gesetzes aufgelöst. Die Auflösung bedeutet jedoch nicht, dass sie bereits aus dem Handelsregister gelöscht ist. Ob und welche Abwicklungsmaßnahmen noch erforderlich sind, hängt unter anderem davon ab, ob Vermögenswerte oder offene Rechtsverhältnisse bestehen.
Die Entscheidung betrifft das Vermögen der Komplementärgesellschaft. Sie ist keine Feststellung, dass auch die neue360 solutions UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG insolvent ist. Für die Kommanditgesellschaft kann allerdings zu prüfen sein, wie ihre Geschäftsführung und Vertretung künftig sichergestellt werden.
Gläubiger der neue360 UG können ihre Forderungen nicht zu einer Insolvenztabelle anmelden. Ob Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens noch durchsetzbar sind, hängt insbesondere davon ab, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist.