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BSH GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Schweinfurt hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BSH GmbH & Co. KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Sicherungsmaßnahme trat am 14. September 2026 um 9.45 Uhr in Kraft. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 228/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Bamberger Straße 44 in 97631 Bad Königshofen und ist beim Amtsgericht Schweinfurt unter HRA 8937 im Handelsregister eingetragen.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die BSH Verwaltungs-GmbH. Diese wird durch den Geschäftsführer Marc Gilhaus vertreten. Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen stellte die BSH GmbH & Co. KG selbst. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte der GT Restructuring PartmbB tätig.

Die BSH GmbH & Co. KG vertreibt, handelt und installiert Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Handel mit Photovoltaikanlagen und deren Aufbau. Zum Unternehmensgegenstand gehört außerdem der Handel mit elektrischen Fahrzeugen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky, Herzogenstraße 8 in 97070 Würzburg.

Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen. Die Geschäftsführung bleibt grundsätzlich handlungsfähig, kann jedoch nicht mehr uneingeschränkt über das Gesellschaftsvermögen verfügen.

Die Anordnung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zunächst die wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen und das vorhandene Vermögen sichern. Anschließend entscheidet das Amtsgericht Schweinfurt, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Kunden mit laufenden Aufträgen, insbesondere zur Lieferung oder Installation von Photovoltaikanlagen, sollten sich über den Bearbeitungsstand und die weitere Vertragserfüllung informieren. Weitere Vorauszahlungen sollten nur nach Klärung mit der Gesellschaft und dem vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden.

Gläubiger können ihre Forderungen erst dann zur Insolvenztabelle anmelden, wenn das Verfahren tatsächlich eröffnet und eine entsprechende Anmeldefrist bekannt gegeben wurde.

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