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Windpark Hohenseefeld II bilanziell überschuldet – Verbindlichkeiten sinken deutlich

Shutterbug75 (CC0), Pixabay

Die Windpark Hohenseefeld II GmbH & Co. KG aus Osterburg in Sachsen-Anhalt weist zum Jahresende 2025 eine auffällige Bilanzstruktur auf. Die Gesellschaft ist nach eigenen Angaben bilanziell überschuldet. Gleichzeitig wurden die Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres um rund 1,66 Millionen Euro reduziert.

Der Jahresabschluss wurde dennoch unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Als wesentlichen Hintergrund nennt die Gesellschaft eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung: Ein Gläubiger habe für seine Forderung in ausreichender Höhe einen entsprechenden Rangrücktritt vereinbart.

Die Zahlen zeigen damit ein gemischtes Bild: Einerseits bestehen erhebliche finanzielle Belastungen und negative Kapitalkonten. Andererseits wurden 2025 Schulden deutlich abgebaut.

Bilanzsumme sinkt um 1,72 Millionen Euro

Die Bilanzsumme der Windpark Hohenseefeld II GmbH & Co. KG verringerte sich von rund 10,05 Millionen Euro Ende 2024 auf rund 8,34 Millionen Euro zum 31. Dezember 2025.

Das entspricht einem Rückgang um rund 1,72 Millionen Euro beziehungsweise gut 17 Prozent.

Ein erheblicher Teil dieser Entwicklung ist auf den rückläufigen Buchwert der Sachanlagen zurückzuführen.

Diese standen Ende 2025 noch mit rund 4,87 Millionen Euro in der Bilanz. Ein Jahr zuvor waren es rund 5,85 Millionen Euro.

Damit reduzierte sich der Buchwert des Sachanlagevermögens um knapp 980.000 Euro.

Windkraftanlagen werden über zehn beziehungsweise 16 Jahre abgeschrieben

Die Gesellschaft bilanziert ihre Sachanlagen zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen.

Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden im Jahresabschluss zehn beziehungsweise 16 Jahre genannt.

Der sinkende Buchwert der Anlagen ist daher zunächst im Zusammenhang mit den laufenden Abschreibungen zu betrachten.

Allein aus der Verringerung des Sachanlagevermögens lässt sich deshalb nicht schließen, dass Windkraftanlagen verkauft wurden oder technisch an Wert verloren haben.

Bankguthaben bricht deutlich ein

Besonders auffällig ist die Entwicklung der liquiden Mittel.

Ende 2024 verfügte die Gesellschaft noch über Guthaben bei Kreditinstituten von rund 1,49 Millionen Euro.

Zum 31. Dezember 2025 waren es nur noch rund 563.500 Euro.

Damit verringerte sich das Bankguthaben innerhalb eines Jahres um knapp 928.000 Euro beziehungsweise rund 62 Prozent.

Der starke Liquiditätsrückgang gehört damit zu den auffälligsten Veränderungen auf der Aktivseite.

Aus der Bilanz allein lässt sich allerdings nicht feststellen, wofür diese Mittel konkret verwendet wurden. Ein Zusammenhang mit der Rückführung von Verbindlichkeiten ist denkbar, lässt sich aus den vorliegenden Angaben aber nicht unmittelbar beweisen.

Forderungen steigen

Während das Bankguthaben deutlich zurückging, erhöhten sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände.

Sie stiegen von rund 338.800 Euro auf rund 417.300 Euro.

Der Zuwachs beträgt damit rund 78.400 Euro beziehungsweise gut 23 Prozent.

In den Forderungen sind rund 43.000 Euro gegenüber Gesellschaftern enthalten. Im Vorjahr waren es lediglich rund 11.100 Euro.

Damit haben sich die Forderungen gegenüber Gesellschaftern innerhalb eines Jahres nahezu vervierfacht.

Auffällige Positionen auf der Aktivseite

Ungewöhnlich sind zwei weitere Positionen auf der Aktivseite der Bilanz.

Dort werden „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen der Kommanditisten“ von rund 1,58 Millionen Euro sowie ein „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten“ von rund 222.400 Euro ausgewiesen.

Im Vorjahr betrug der nicht gedeckte Verlustanteil lediglich rund 11.900 Euro.

Zusammen erreichen diese beiden Positionen Ende 2025 rund 1,80 Millionen Euro.

Diese Beträge korrespondieren mit den negativen Kapitalanteilen der Kommanditisten auf der Passivseite.

Negative Kapitalanteile von 1,8 Millionen Euro

Die Kapitalanteile der Kommanditisten werden Ende 2025 mit minus 1,803 Millionen Euro ausgewiesen.

Ende 2024 waren es minus 1,595 Millionen Euro.

Damit hat sich die negative Position um rund 207.500 Euro vergrößert.

Bilanztechnisch werden die nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Entnahmen und Verlustanteile auf der Aktivseite ausgewiesen, sodass das in der Passivdarstellung ausgewiesene Eigenkapital letztlich mit null Euro erscheint.

Die wirtschaftliche Aussage dahinter bleibt dennoch bedeutsam: Die Kapitalkonten der Kommanditisten sind negativ.

Gesellschaft spricht selbst von „bilanzieller Überschuldung“

Der Jahresabschluss benennt die Situation ausdrücklich.

Unter der Überschrift „Bilanzielle Überschuldung“ heißt es, der Jahresabschluss sei ungeachtet der bilanziellen Überschuldung erstellt worden, weil ein Gläubiger eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung in ausreichender Höhe seiner Forderung mit der Gesellschaft abgeschlossen habe.

Dieser Hinweis ist für die Einordnung der Bilanz besonders wichtig.

Eine Rangrücktrittsvereinbarung bedeutet vereinfacht, dass die betreffende Forderung unter den vereinbarten Voraussetzungen gegenüber anderen Gläubigerforderungen zurücktritt.

Bilanzielle Überschuldung ist nicht automatisch Insolvenz

Dabei muss zwischen bilanzieller Überschuldung und einer insolvenzrechtlichen Überschuldung unterschieden werden.

Allein die Tatsache, dass ein Unternehmen im handelsrechtlichen Jahresabschluss negative Kapitalpositionen beziehungsweise eine bilanzielle Überschuldung ausweist, erlaubt noch nicht automatisch die Aussage, dass ein Insolvenzgrund vorliegt.

Für eine insolvenzrechtliche Beurteilung wären zusätzliche Informationen notwendig, insbesondere zur tatsächlichen Vermögens- und Finanzlage, zur Zahlungsfähigkeit, zur Fortführungsprognose und zur rechtlichen Ausgestaltung des genannten Rangrücktritts.

Der veröffentlichte Jahresabschluss selbst sagt ausdrücklich, dass die Rechnungslegung unter der Annahme der Unternehmensfortführung erfolgt.

Deshalb wäre es nicht gerechtfertigt, allein anhand dieser Zahlen von einer Insolvenz des Windparks zu sprechen.

Verbindlichkeiten sinken um 1,66 Millionen Euro

Gleichzeitig zeigt die Bilanz einen deutlichen Schuldenabbau.

Die gesamten Verbindlichkeiten gingen von rund 9,765 Millionen Euro Ende 2024 auf rund 8,106 Millionen Euro Ende 2025 zurück.

Das entspricht einer Verringerung um rund 1,659 Millionen Euro beziehungsweise etwa 17 Prozent.

Damit reduzierte die Gesellschaft ihre ausgewiesenen Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres erheblich.

Kurzfristige Schulden ebenfalls deutlich niedriger

Von den 8,106 Millionen Euro Gesamtverbindlichkeiten sind rund 1,407 Millionen Euro innerhalb eines Jahres fällig.

Im Vorjahr waren es noch rund 2,019 Millionen Euro.

Auch die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich damit deutlich reduziert.

Weitere rund 6,699 Millionen Euro besitzen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Davon laufen rund 2,277 Millionen Euro länger als fünf Jahre. Im Vorjahr waren es noch rund 3,434 Millionen Euro.

Die langfristigen Verbindlichkeiten werden somit ebenfalls schrittweise zurückgeführt.

Mehr als 5,5 Millionen Euro Verbindlichkeiten besichert

Von den zum Jahresende bestehenden Verbindlichkeiten sind nach den Angaben im Jahresabschluss rund 5,546 Millionen Euro besichert.

Im Vorjahr waren es rund 6,789 Millionen Euro.

Als Sicherheiten werden Pfandrechte an beweglichen Sachen, Pfandrechte an übertragenen Rechten sowie Sicherungsabtretungen von Forderungen genannt.

Ein erheblicher Teil der Finanzierung ist somit mit Vermögenswerten beziehungsweise Rechten der Gesellschaft abgesichert.

Gesellschafterforderungen gehen zurück

In den Verbindlichkeiten sind außerdem Forderungen von Gesellschaftern gegen die Gesellschaft enthalten.

Diese beliefen sich Ende 2025 auf rund 315.000 Euro.

Im Vorjahr waren es noch rund 491.300 Euro.

Damit reduzierten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern um rund 176.000 Euro.

Welche Forderung konkret von der erwähnten qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung erfasst wird, geht aus den hier vorliegenden Angaben allerdings nicht hervor.

Weitere Verpflichtungen von 3,17 Millionen Euro

Zusätzlich zu den bilanzierten Verbindlichkeiten bestehen erhebliche sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Aus Wartungs-, Pacht- und Geschäftsbesorgungsverträgen weist die Gesellschaft insgesamt rund 3,172 Millionen Euro aus.

Davon entfallen rund 370.000 Euro auf Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Weitere rund 2,802 Millionen Euro laufen länger als ein Jahr.

Rund 1,279 Millionen Euro besitzen sogar eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Diese Verpflichtungen stehen zwar nicht als klassische Verbindlichkeiten in gleicher Weise in der Bilanz, sind für die Beurteilung der künftigen finanziellen Belastungen aber dennoch relevant.

Rückstellungen gehen zurück

Die Rückstellungen entwickelten sich dagegen rückläufig.

Sie sanken von rund 287.600 Euro auf rund 231.200 Euro.

Darin enthalten sind nach Angaben des Unternehmens unter anderem rund 48.000 Euro für noch nicht veranlagte Gewerbesteuern des Geschäftsjahres und des Vorjahres.

Außerdem wurden passive latente Steuern auf Differenzen beim Sachanlagevermögen von rund 156.000 Euro gebildet.

Damit entfallen bereits rund 204.000 Euro der gesamten Rückstellungen auf diese beiden genannten Sachverhalte.

Keine Mitarbeiter

Die Windparkgesellschaft selbst weist im vorliegenden Abschluss keine Arbeitnehmer aus. Die operative Struktur konzentriert sich damit auf den Betrieb der Windenergieanlagen, während verschiedene Leistungen offenbar über Vertragsbeziehungen organisiert werden.

Die Geschäftsführung liegt bei der unbeschränkt haftenden Gesellschafterin.

Als Geschäftsführer werden Christoph Lüken und Alexander Wollin genannt.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die SILUX Wind Verwaltungs GmbH mit Sitz in Osterburg. Ihr gezeichnetes Kapital beträgt 25.000 Euro.

Jahresergebnis wird nicht genannt

Eine entscheidende Information fehlt allerdings in den veröffentlichten Angaben: Ein konkreter Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag für 2025 wird nicht ausgewiesen.

Deshalb lässt sich aus diesem Abschluss nicht belastbar sagen, ob der Windpark im Geschäftsjahr operativ beziehungsweise unter dem Strich einen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hat.

Der Anstieg des nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteils der Kommanditisten von rund 11.900 auf rund 222.400 Euro ist zwar auffällig. Daraus sollte ohne vollständige Gewinn- und Verlustrechnung jedoch nicht ohne Weiteres ein konkreter Jahresverlust abgeleitet werden.

Liquiditätsentwicklung verdient Aufmerksamkeit

Bei einer wirtschaftlichen Betrachtung fällt vor allem die Kombination mehrerer Veränderungen auf.

Einerseits wurden die Verbindlichkeiten um rund 1,66 Millionen Euro reduziert. Andererseits sank das Bankguthaben um knapp 928.000 Euro.

Das Unternehmen besitzt zum Bilanzstichtag noch rund 563.500 Euro Bankguthaben. Gleichzeitig bestehen kurzfristige Verbindlichkeiten von rund 1,407 Millionen Euro.

Diese beiden Werte lassen sich allerdings nicht einfach gegeneinander aufrechnen. Zu berücksichtigen wären unter anderem laufende Einnahmen, kurzfristige Forderungen von rund 417.000 Euro sowie die tatsächlichen Fälligkeiten und Zahlungsströme nach dem Bilanzstichtag.

Eine Aussage über eine Zahlungsunfähigkeit wäre anhand dieser Bilanzzahlen daher nicht zulässig.

Schuldenabbau auf der einen, negatives Kapital auf der anderen Seite

Damit zeigt der Jahresabschluss zwei gegenläufige Entwicklungen.

Positiv ist der deutliche Rückgang der Verbindlichkeiten. Sie sanken innerhalb eines Jahres von rund 9,76 auf rund 8,11 Millionen Euro.

Auch die langfristigen Verpflichtungen werden zurückgeführt.

Auf der anderen Seite stehen negative Kapitalanteile der Kommanditisten von rund 1,80 Millionen Euro, ein stark gesunkenes Bankguthaben und die vom Unternehmen selbst ausdrücklich genannte bilanzielle Überschuldung.

Hinzu kommen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Wartungs-, Pacht- und Geschäftsbesorgungsverträgen von insgesamt rund 3,17 Millionen Euro.

Rangrücktritt ist für Fortführung entscheidend

Besondere Bedeutung besitzt deshalb die im Jahresabschluss erwähnte Rangrücktrittsvereinbarung.

Die Gesellschaft erklärt ausdrücklich, dass ein Gläubiger einen qualifizierten Rangrücktritt in ausreichender Höhe seiner Forderung vereinbart habe und der Jahresabschluss ungeachtet der bilanziellen Überschuldung erstellt worden sei.

Für Außenstehende ist dieser Hinweis ein zentraler Bestandteil der wirtschaftlichen Einordnung.

Er zeigt zugleich, warum die isolierte Betrachtung der negativen Kapitalkonten nicht ausreicht. Für eine weitergehende Bewertung müsste bekannt sein, wie hoch die betreffende Forderung ist, welche Bedingungen für den Rangrücktritt gelten und wie sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme des Windparks entwickeln.

Fazit: Auffällige Bilanz trotz deutlichem Schuldenabbau

Der Jahresabschluss 2025 der Windpark Hohenseefeld II GmbH & Co. KG zeigt eine finanziell auffällige Situation.

Die Gesellschaft bezeichnet sich selbst als bilanziell überschuldet. Die negativen Kapitalanteile der Kommanditisten haben sich auf rund 1,80 Millionen Euro erhöht. Gleichzeitig fiel das Bankguthaben innerhalb eines Jahres von rund 1,49 Millionen auf nur noch rund 564.000 Euro.

Auf der anderen Seite wurden die Verbindlichkeiten kräftig reduziert: von rund 9,76 Millionen auf rund 8,11 Millionen Euro. Auch die langfristigen Schulden gingen deutlich zurück.

Für die Fortführungsannahme ist der Hinweis auf eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung von besonderer Bedeutung.

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