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EuGH stärkt Verbraucher im Vodafone-Streit: Hoffnung auf Rückzahlung nach Preiserhöhungen

KRiemer (CC0), Pixabay

Im Mittelpunkt des Streits stehen Preiserhöhungen bei zahlreichen laufenden Festnetz-Internetverträgen. Vodafone hatte seit 2023 die Preise für viele Bestandskunden angehoben. Dagegen geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit einer Sammelklage vor.

Die Entscheidung des EuGH könnte für dieses Verfahren von erheblicher Bedeutung sein.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 10. September 2026 – Az. C-669/24.

EuGH setzt Grenzen für einseitige Vertragsänderungen

Nach der Entscheidung dürfen Telekommunikationsanbieter Vertragsbedingungen nicht ohne Weiteres einseitig ändern. Damit stärkt der EuGH nach Einschätzung des vzbv die Rechtsposition von Verbrauchern, die von den Vodafone-Preiserhöhungen betroffen sind.

Allerdings bedeutet das Luxemburger Urteil noch nicht automatisch, dass jeder Vodafone-Kunde Geld zurückerhält. Über die konkreten Ansprüche im Rahmen der Sammelklage muss weiter entschieden werden.

Für Betroffene verbessert sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale jedoch die Ausgangslage.

Seit 2023 höhere Preise für Bestandskunden

Besonders umstritten ist, dass es sich nicht lediglich um höhere Preise bei neu abgeschlossenen Verträgen handelt. Die Erhöhungen betrafen auch bereits bestehende Vertragsverhältnisse.

Genau hier setzt die juristische Auseinandersetzung an: Unter welchen Voraussetzungen darf ein Telekommunikationsunternehmen nach Vertragsschluss den vereinbarten Preis beziehungsweise andere Vertragsbedingungen einseitig verändern?

Das EuGH-Urteil setzt einem uneingeschränkten Änderungsrecht nun Grenzen.

Sammelklage könnte Kunden Geld zurückbringen

Für Vodafone-Kunden wird deshalb jetzt die Sammelklage der Verbraucherzentrale interessant.

Wer die Voraussetzungen erfüllt und sich in das entsprechende Klageregister einträgt, kann sich dem Verfahren anschließen. Im Erfolgsfall könnte dadurch eine Rückzahlung der aufgrund der beanstandeten Preiserhöhungen zusätzlich gezahlten Beträge möglich werden.

Wie hoch eine mögliche Erstattung im Einzelfall ausfallen könnte, hängt unter anderem vom jeweiligen Vertrag, der Höhe der Preissteigerung und dem Zeitraum ab, in dem der erhöhte Preis gezahlt wurde.

Verbraucher sollten ihre Unterlagen überprüfen

Betroffene Kunden sollten deshalb zunächst nachvollziehen, ob und wann Vodafone ihren Tarif während eines bereits laufenden Vertrages verteuert hat.

Hilfreich können alte Rechnungen, Vertragsunterlagen sowie Schreiben oder E-Mails sein, in denen die Preiserhöhung angekündigt wurde.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bietet zudem einen Klagecheck an, mit dem Betroffene prüfen können, ob eine Teilnahme an der Sammelklage für sie infrage kommt.

Ramona Pop: „Ausgezeichnete Nachrichten“

Vzbv-Vorständin Ramona Pop bewertet die Luxemburger Entscheidung als wichtigen Erfolg für die Verbraucher. Der EuGH habe deutlich gemacht, dass Telekommunikationsanbieter laufende Verträge nicht ohne Weiteres verändern dürften.

Für die Sammelklage gegen Vodafone seien das nach ihrer Einschätzung „ausgezeichnete Nachrichten“.

Zugleich ruft der Verband betroffene Kunden dazu auf, zu prüfen, ob sie sich der Klage anschließen können.

Urteil bedeutet noch keine automatische Auszahlung

Bei aller Hoffnung auf Rückzahlungen ist eine wichtige Unterscheidung notwendig: Das EuGH-Urteil ist nicht gleichbedeutend mit einer sofortigen Rückerstattung durch Vodafone.

Es stärkt nach Einschätzung des vzbv vielmehr die rechtliche Grundlage der laufenden Auseinandersetzung um die Preiserhöhungen. Ob und in welchem Umfang einzelne Kunden tatsächlich Geld zurückbekommen, hängt vom weiteren Verfahren und ihrer jeweiligen Situation ab.

Für Verbraucher, deren Festnetz-Internetvertrag seit 2023 einseitig verteuert wurde, könnte sich das Urteil dennoch als entscheidender Wendepunkt erweisen.

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