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PNE Windpark Schenklengsfeld III GmbH & Co. KG: Jahresverlust steigt auf 530 Euro – Eigenkapital sinkt auf nur noch 240 Euro

Shutterbug75 (CC0), Pixabay

Die PNE Windpark Schenklengsfeld III GmbH & Co. KG mit Sitz in Cuxhaven hat ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Die am 28. Oktober 2026 bekannt gemachten Zahlen zeigen eine Gesellschaft mit einer sehr kleinen Bilanzsumme, einem erneuten Jahresfehlbetrag und einem deutlich gesunkenen bilanziellen Eigenkapital.

Zum 31. Dezember 2025 belief sich die Bilanzsumme auf lediglich 2.650,18 Euro. Ein Jahr zuvor waren es noch 4.512,30 Euro gewesen.

Besonders auffällig ist die Entwicklung des Eigenkapitals: Dieses verringerte sich von 770 Euro auf nur noch 240 Euro. Gleichzeitig stieg der Jahresfehlbetrag von 100 Euro im Vorjahr auf 530 Euro.

Was sagen diese Zahlen über die Gesellschaft aus? Und welche Rückschlüsse lassen sich daraus auf das Windparkprojekt ziehen?

Bilanzsumme sinkt um mehr als 40 Prozent

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum Ende des Geschäftsjahres 2025 nur wenige Vermögenspositionen aus.

Auf der Aktivseite stehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Bankguthaben.

Bilanzposition 2025 2024
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 443,44 € 3.922,05 €
Guthaben bei Kreditinstituten 2.206,74 € 590,25 €
Bilanzsumme 2.650,18 € 4.512,30 €

Die Bilanzsumme ging damit um 1.862,12 Euro beziehungsweise rund 41,3 Prozent zurück.

Auffällig ist insbesondere der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Diese sanken von 3.922,05 Euro auf 443,44 Euro.

Die liquiden Mittel erhöhten sich dagegen von 590,25 Euro auf 2.206,74 Euro.

Die Gesellschaft verfügte zum Bilanzstichtag somit über höhere Bankguthaben als im Vorjahr, während die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen deutlich zurückgingen.

Welche Geschäftsvorgänge hinter diesen Veränderungen stehen, wird im veröffentlichten Anhang nicht näher erläutert.

Eigenkapital fällt auf 240 Euro

Auf der Passivseite zeigt sich eine weitere wesentliche Veränderung.

Das ausgewiesene Kommanditkapital verringerte sich von 770 Euro auf 240 Euro.

Damit sank das bilanzielle Eigenkapital um rund 68,8 Prozent.

Bilanzposition 2025 2024
Eigenkapital 240,00 € 770,00 €
Sonstige Rückstellungen 2.260,00 € 1.730,00 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 150,18 € 2.012,30 €
Bilanzsumme 2.650,18 € 4.512,30 €

Die Eigenkapitalquote lag zum 31. Dezember 2025 rechnerisch bei rund 9,1 Prozent. Im Vorjahr hatte sie noch rund 17,1 Prozent betragen.

Diese Kennzahl ist bei einer Gesellschaft mit einer derart geringen Bilanzsumme allerdings nur eingeschränkt aussagekräftig.

Insbesondere lässt sich daraus allein keine belastbare Aussage über die wirtschaftliche Situation des gesamten PNE-Konzerns oder über die Finanzierung eines möglichen Windparkprojekts ableiten.

Die Zahlen betreffen ausschließlich die PNE Windpark Schenklengsfeld III GmbH & Co. KG.

Jahresfehlbetrag steigt von 100 auf 530 Euro

Der Jahresabschluss weist für 2025 einen Fehlbetrag von 530 Euro aus.

Im Geschäftsjahr 2024 hatte der Verlust lediglich 100 Euro betragen.

Damit erhöhte sich der Jahresfehlbetrag um 430 Euro.

Die Entwicklung des Kapitalkontos wird im Anhang wie folgt dargestellt:

Position 2025 2024
Eingezahlte Kommanditeinlage 2.500,00 € 2.500,00 €
Aufgelaufene Verluste aus Vorjahren −1.730,00 € −1.630,00 €
Jahresergebnis −530,00 € −100,00 €
Verbleibendes Kommanditkapital 240,00 € 770,00 €

Die ursprüngliche eingezahlte Kommanditeinlage von 2.500 Euro ist somit bilanziell weitgehend durch aufgelaufene Verluste aufgezehrt.

Die bis Ende 2025 einschließlich des aktuellen Jahresergebnisses berücksichtigten Verluste summieren sich rechnerisch auf 2.260 Euro.

Das erklärt, weshalb das ausgewiesene Kommanditkapital nur noch 240 Euro beträgt.

Allerdings ist die absolute Höhe des Jahresverlusts gering. Der Jahresabschluss liefert daher keine Grundlage für die Behauptung, die Gesellschaft befinde sich in einer akuten wirtschaftlichen Krise.

Rückstellungen steigen auf 2.260 Euro

Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich von 1.730 Euro auf 2.260 Euro.

Dies entspricht einem Anstieg um 530 Euro.

Rückstellungen dienen der bilanziellen Berücksichtigung bestimmter Verpflichtungen, deren Höhe oder Fälligkeit noch nicht abschließend feststeht.

Welche konkreten Sachverhalte den Rückstellungen der PNE Windpark Schenklengsfeld III GmbH & Co. KG zugrunde liegen, geht aus dem veröffentlichten Jahresabschluss nicht hervor.

Bemerkenswert ist, dass die Rückstellungen einen großen Teil der gesamten Passivseite ausmachen.

Ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt rechnerisch rund 85,3 Prozent.

Auch daraus lässt sich ohne zusätzliche Informationen jedoch nicht ableiten, dass außergewöhnliche Risiken oder besondere Belastungen bestehen.

Verbindlichkeiten deutlich reduziert

Positiv fällt auf, dass die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erheblich zurückgingen.

Zum 31. Dezember 2024 betrugen diese noch 2.012,30 Euro.

Ein Jahr später waren lediglich 150,18 Euro ausgewiesen.

Damit reduzierten sich die entsprechenden Verbindlichkeiten um rund 92,5 Prozent.

Nach Angaben im Anhang haben sämtliche ausgewiesenen Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr.

Langfristige Verbindlichkeiten werden in der vorgelegten Bilanz nicht ausgewiesen.

Ob darüber hinaus finanzielle Verpflichtungen aus Verträgen, Projektvereinbarungen oder anderen Sachverhalten bestehen, lässt sich anhand der veröffentlichten Angaben nicht abschließend beurteilen.

Wo sind die Windkraftanlagen?

Für Leser und potenzielle Investoren dürfte besonders interessant sein, dass die Gesellschaft trotz ihrer Bezeichnung als Windparkgesellschaft keine Sachanlagen in der vorgelegten Bilanz ausweist.

Insbesondere finden sich dort keine bilanzierten Windenergieanlagen, Grundstücke oder technischen Anlagen.

Die Aktivseite besteht ausschließlich aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Bankguthaben.

Das ist ein wichtiger Befund, der allerdings sorgfältig eingeordnet werden muss.

Aus dem Jahresabschluss lässt sich nicht erkennen, in welcher Entwicklungsphase sich das Projekt Schenklengsfeld III befindet.

Ebenso wenig geht daraus hervor, ob das Unternehmen derzeit lediglich als Projektgesellschaft dient, ob wesentliche Projektaktivitäten in anderen Konzerngesellschaften organisiert sind oder ob das Vorhaben einen anderen Entwicklungsstand erreicht hat.

Die geringe Bilanzsumme ist deshalb kein Beleg dafür, dass das Windparkprojekt gescheitert wäre.

Sie zeigt zunächst nur, dass zum 31. Dezember 2025 bei dieser Gesellschaft keine umfangreichen Vermögenswerte bilanziert waren.

Einbindung in den PNE-Konzern

Die PNE Windpark Schenklengsfeld III GmbH & Co. KG gehört nach den Angaben im Jahresabschluss zum Konsolidierungskreis der PNE AG mit Sitz in Cuxhaven.

Die PNE AG erstellt zum 31. Dezember 2025 einen Konzernabschluss, in den die Gesellschaft einbezogen wird.

Damit ist bei der wirtschaftlichen Einordnung zwischen der einzelnen Projektgesellschaft und dem Mutterunternehmen zu unterscheiden.

Die Vermögens- und Ertragslage einer einzelnen, möglicherweise noch nicht operativ tätigen Projektgesellschaft kann erheblich von der wirtschaftlichen Situation des Gesamtkonzerns abweichen.

Wer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmensgruppe beurteilen möchte, sollte deshalb zusätzlich den Konzernabschluss der PNE AG heranziehen.

Der vorliegende Einzelabschluss reicht dafür nicht aus.

Wer führt die Gesellschaft?

Die PNE Windpark Schenklengsfeld III GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Tostedt unter der Handelsregisternummer HRA 204996 eingetragen.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die PNE WIND Verwaltungs GmbH mit Sitz in Cuxhaven.

Diese verfügt laut Jahresabschluss über ein gezeichnetes Kapital von 25.000 Euro.

Im Geschäftsjahr beziehungsweise im Zeitraum bis zur Aufstellung des Abschlusses werden folgende Personen als Vertreter der Geschäftsführung genannt:

  • Jörg Schröder, Geestland, bis zum 17. April 2026
  • Andreas Hornig, Almdorf, ab dem 17. April 2026
  • Sabine Roes, Geestland

Der Jahresabschluss wurde am 25. August 2026 in Cuxhaven von Andreas Hornig und Sabine Roes unterzeichnet.

Kleinstgesellschaft mit freiwillig erweitertem Abschluss

Nach den Angaben im Anhang hat die PNE Windpark Schenklengsfeld III GmbH & Co. KG die Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften zu beachten.

Die Gesellschaft wendet jedoch freiwillig die Rechnungslegungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften an.

Dies ist bei der Bewertung der veröffentlichten Informationen zu berücksichtigen.

Kleine und insbesondere Kleinstgesellschaften unterliegen im Vergleich zu größeren Unternehmen geringeren gesetzlichen Anforderungen an den Umfang ihrer Rechnungslegung und Offenlegung.

Daher enthält der vorliegende Abschluss nur begrenzte Informationen über das Geschäftsmodell, die Projektentwicklung und mögliche zukünftige wirtschaftliche Perspektiven.

Eine umfassende Beurteilung des Windparkvorhabens ist auf dieser Grundlage nicht möglich.

Was bedeutet der Jahresabschluss für Anleger?

Für Anleger ist zunächst wichtig, die Funktion einer Projektgesellschaft zu verstehen.

Im Bereich erneuerbarer Energien werden einzelne Vorhaben häufig über rechtlich selbstständige Gesellschaften organisiert.

Solche Gesellschaften können in frühen Entwicklungsphasen nur geringe Vermögenswerte und Umsätze aufweisen.

Ob dies auch bei der PNE Windpark Schenklengsfeld III GmbH & Co. KG der Fall ist, lässt sich aus dem vorgelegten Abschluss nicht abschließend feststellen.

Die Bilanz zeigt jedoch eindeutig, dass die Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres 2025 nur über ein sehr geringes bilanzielles Eigenkapital verfügte und erneut einen Verlust auswies.

Wer eine wirtschaftliche Beziehung zu dieser Gesellschaft erwägt, sollte deshalb klären, welche konkreten Aufgaben sie innerhalb des Konzerns übernimmt, wie das betreffende Windparkprojekt finanziert wird und welche Gesellschaft gegebenenfalls für vertragliche Verpflichtungen einsteht.

Insbesondere darf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der PNE AG nicht ohne Weiteres mit derjenigen einer einzelnen Tochter- oder Projektgesellschaft gleichgesetzt werden.

Umgekehrt lässt der geringe Umfang des Einzelabschlusses keine negativen Schlussfolgerungen über den Gesamtkonzern zu.

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