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workteam Projektierungs- und Bauplanungs GmbH: Insolvenzplan gerichtlich bestätigt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Stralsund hat den Insolvenzplan der workteam Projektierungs- und Bauplanungs GmbH gerichtlich bestätigt. Die Entscheidung erging am 9. September 2026 unter dem Aktenzeichen 92 IN 164/20.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift im Gewerbegebiet II Nr. 19 in 18609 Ostseebad Binz. Sie ist beim Amtsgericht Stralsund unter HRB 8589 im Handelsregister eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Roger Pieniak vertreten.

Gegenstand des Unternehmens sind die Beteiligung an Bauträgergesellschaften, der An- und Verkauf von Grundstücken sowie deren Bebauung mit eigenen finanziellen Mitteln durch beauftragte Dritte. Damit ist die Gesellschaft insbesondere in den Bereichen Immobilienprojektierung, Grundstücksentwicklung und Bauträgerbeteiligungen tätig.

Der Insolvenzverwalter hatte den Insolvenzplan am 31. Juli 2026 beim Gericht eingereicht. Die beteiligten Gläubiger nahmen den Plan an. Nach Angaben des Gerichts wurden in sämtlichen Abstimmungsgruppen die gesetzlich erforderlichen Mehrheiten erreicht. Vor der Entscheidung wurden die Schuldnerin, die Gläubiger und die Anteilsinhaber angehört.

Mit der gerichtlichen Bestätigung nach § 248 Insolvenzordnung wird der angenommene Insolvenzplan grundsätzlich für alle Beteiligten verbindlich. Seine Regelungen gelten damit auch für Insolvenzgläubiger, die gegen den Plan gestimmt oder sich nicht an der Abstimmung beteiligt haben.

Der Insolvenzplan legt insbesondere fest, in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten die Gläubiger Zahlungen erhalten. Er kann außerdem Regelungen zur Fortführung, Sanierung oder gesellschaftsrechtlichen Neuordnung des Unternehmens enthalten. Die konkreten Bestimmungen und die vorgesehene Insolvenzquote gehen aus der öffentlichen Bekanntmachung nicht hervor.

Die Bestätigung des Insolvenzplans ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Beendigung des seit 2020 geführten Insolvenzverfahrens. Nach Eintritt der Rechtskraft und Erfüllung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen kann das Gericht das Verfahren aufheben. Die im Insolvenzplan vorgesehenen Verpflichtungen müssen anschließend von der Gesellschaft erfüllt werden.

Gegen die gerichtliche Bestätigung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stralsund eingelegt werden. Die Beschwerde ist allerdings nur unter den besonderen gesetzlichen Voraussetzungen für Rechtsmittel gegen einen bestätigten Insolvenzplan zulässig.

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