Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor mutmaßlich unseriösen Anlageangeboten, die derzeit über WhatsApp-Gruppen und Chats verbreitet werden. Hinter den Angeboten stehen nach Angaben der Finanzaufsicht unbekannte Betreiber, die unter Bezeichnungen wie „Pinney Investment Lab“, „PISI Investment Forum“ oder „PISI-Group“ auftreten und gezielt deutsche Anlegerinnen und Anleger ansprechen.
Im Mittelpunkt der Werbung steht ein angeblich neuartiges, auf Künstlicher Intelligenz basierendes Anlagekonzept. Unter der Bezeichnung „Dual-Track-Transformationsplan“ wird Interessenten in WhatsApp-Gruppen der Eindruck vermittelt, mit Hilfe automatisierter Systeme am Aktienhandel teilnehmen zu können.
Dabei versuchen die Verantwortlichen offenbar, ihren Angeboten einen offiziellen und regulierten Anstrich zu geben. Auf der von ihnen genannten Internetseite pisigroup(.)com wird laut BaFin behauptet, dass bereits ein Antrag auf Zulassung bei der deutschen Finanzaufsicht gestellt worden sei und die Aktivitäten im Einklang mit deutschen und europäischen aufsichtsrechtlichen Vorschriften stünden.
Die BaFin widerspricht diesen Angaben ausdrücklich. Die Behauptungen entsprächen nicht den Tatsachen.
Anleger sollen auf externe Handelsplattform gelockt werden
Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht beginnt die Kontaktaufnahme zunächst über WhatsApp. Interessenten werden in entsprechende Gruppen oder Chats aufgenommen und dort mit den vermeintlichen Investitionsmöglichkeiten vertraut gemacht.
Anschließend sollen potenzielle Anleger ein Anmeldeformular ausfüllen. Dadurch sollen sie Zugang zu einer externen Handelsplattform erhalten, die über die Internetadressen web(.)zspki(.)com beziehungsweise web(.)zspki(.)vip erreichbar sein soll.
Als Betreiber dieser vermeintlichen Handelsplattform wird eine „Silverpeak Exchange Inc“ genannt.
Zusätzlich werden Interessenten aufgefordert, Anwendungen mit den Bezeichnungen „ZSP-KI-Plus“ und „ZSP-KI-HUB“ aus App-Stores herunterzuladen. Über die Plattform und die Anwendungen soll angeblich ein automatisierter Handel mit Aktien möglich sein.
Gerade die Kombination aus WhatsApp-Gruppen, einer professionell wirkenden Handelsplattform, Apps und dem derzeit stark beworbenen Thema Künstliche Intelligenz kann bei Interessenten den Eindruck eines modernen und etablierten Finanzangebots erwecken.
Angebliche Behördennachweise sollen Vertrauen schaffen
Besonders problematisch ist nach den Angaben der BaFin der Versuch, eine behördliche Überwachung vorzutäuschen. Anlegern würden fingierte Nachweise präsentiert, die angeblich belegen sollen, dass die Betreiber der Handelsplattform unter der Aufsicht US-amerikanischer Behörden stehen.
Nach Erkenntnissen der BaFin trifft dies jedoch nicht zu. Auch eine Beaufsichtigung durch die deutsche Finanzaufsicht besteht demnach nicht.
Damit widerspricht die Behörde ausdrücklich dem Eindruck, den die Verantwortlichen gegenüber potenziellen Anlegern zu erwecken versuchen.
BaFin kennt keine lizenzierten Institute mit dieser WhatsApp-Masche
Die Finanzaufsicht weist zugleich darauf hin, dass ähnliche Vorgehensweisen nicht neu sind. Sie hat bereits mehrfach vor Anlagebetrug über Messenger-Dienste wie WhatsApp und Telegram gewarnt.
Ein bemerkenswerter Hinweis der Behörde: Der BaFin sind nach eigenen Angaben keine lizenzierten Institute bekannt, die deutsche Anlegerinnen und Anleger über WhatsApp-Gruppen auf diese Weise ansprechen.
Eine unerwartete Einladung in eine Investmentgruppe sollte daher insbesondere dann kritisch betrachtet werden, wenn dort hohe Gewinne, exklusive Handelsmöglichkeiten oder vermeintlich besonders leistungsfähige KI-Systeme beworben werden.
Finanzgeschäfte in Deutschland benötigen regelmäßig eine Erlaubnis
Wer in Deutschland bestimmte Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis der BaFin. Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die solche Geschäfte ohne die erforderliche Genehmigung betreiben.
Verbraucher können in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein Unternehmen tatsächlich über eine entsprechende Zulassung verfügt.
Bei den jetzt genannten Angeboten warnt die Behörde ausdrücklich davor, sich von Behauptungen über angeblich beantragte Genehmigungen oder eine vermeintliche behördliche Überwachung täuschen zu lassen.
KI wird zum Köder für vermeintliche Geldanlagen
Der Fall zeigt zugleich, wie aktuelle Technologiethemen für zweifelhafte Anlageangebote eingesetzt werden können. Begriffe wie „KI“, „automatisierter Handel“ oder vermeintlich neuartige Handelsalgorithmen können den Eindruck vermitteln, dass hinter einem Angebot besonders fortschrittliche Technik steht.
Für Anleger lässt sich daraus jedoch weder ableiten, dass die versprochenen Systeme tatsächlich existieren, noch dass ein Anbieter reguliert ist oder investiertes Kapital tatsächlich wie behauptet verwendet wird.
Besondere Vorsicht ist deshalb angebracht, wenn der erste Kontakt unaufgefordert über Messenger-Dienste erfolgt, anschließend ein Wechsel auf eine unbekannte Handelsplattform verlangt wird und vermeintliche Dokumente eine behördliche Zulassung belegen sollen.
Die aktuelle Warnung der BaFin zu „Pinney Investment Lab“ und „PISI Investment Forum“ stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.