Die K & S Business Solutions GmbH aus Mülheim an der Ruhr befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Duisburg ordnete am 7. September 2026 um 13 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 620 IN 1716/26 geführt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Maximilian van Kell, Schloßstraße 16, 45468 Mülheim an der Ruhr, bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.
Der Firmensitz der K & S Business Solutions GmbH befindet sich in der Moltkestraße 39A, 45476 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 38914 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Steve Schulz vertreten.
Schwerpunkt auf Kfz-Zulassungen
Der eingetragene Unternehmensgegenstand umfasst ein ausgesprochen breites Spektrum. Dazu gehören Kfz-Zulassungsdienste, die Vermittlung und der Transport von Fahrzeugen, Fahrzeugreinigungen, Entrümpelungen, Hausmeister- und Handwerksdienstleistungen sowie die Vermittlung von Bau-, Sanierungs-, Reinigungs- und Desinfektionsaufträgen.
Als tatsächlich erkennbarer Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit hat sich jedoch der Bereich der Fahrzeugzulassungen herausgebildet. Auch das Amtsgericht Duisburg bezeichnet den Geschäftszweig in seiner Insolvenzbekanntmachung ausdrücklich als Kfz-Zulassungsdienst sowie Autovermittlung und Autotransport.
Unter der Bezeichnung „Zulassungshero“ bietet die Gesellschaft einen digitalen Zulassungsdienst für Privatkunden, Autohändler und andere gewerbliche Auftraggeber an. Über die Internetplattform können Fahrzeughalter unter anderem Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Ummeldungen und Abmeldungen beantragen. Darüber hinaus werden Dienstleistungen rund um Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und die Beschaffung beziehungsweise Prüfung notwendiger Zulassungsunterlagen angeboten.
Das Geschäftsmodell zielt darauf, den klassischen Gang zur örtlichen Zulassungsstelle weitgehend zu ersetzen. Kunden geben ihre Daten online ein und reichen die erforderlichen Unterlagen digital beziehungsweise auf dem vorgesehenen Übermittlungsweg ein. Die Gesellschaft übernimmt anschließend die weitere Abwicklung. Kennzeichen und Fahrzeugdokumente sollen den Kunden nach erfolgreicher Bearbeitung zugesandt werden.
Für Autohäuser und andere Zulassungsdienste wurde außerdem ein eigener Geschäftskundenbereich angeboten. Dieser sah unter anderem Volumenrabatte und eine Schnittstelle für Großkunden vor. Nach der Außendarstellung arbeitete „Zulassungshero“ bei digitalen Zulassungsvorgängen mit einem technischen Partner zusammen, der eine zertifizierte Schnittstelle für das internetbasierte Zulassungsverfahren bereitstellt.
Geschäftsführer Steve Schulz wurde auf der Plattform als Fachmann für Kfz-Zulassungen präsentiert. Nach den dort veröffentlichten Angaben ist er seit 2018 in diesem Bereich tätig und hat mehr als 50.000 Zulassungsvorgänge für private und gewerbliche Kunden begleitet. Diese Angaben beziehen sich auf seine persönliche beziehungsweise berufliche Erfahrung und nicht zwangsläufig ausschließlich auf die erst später gegründete K & S Business Solutions GmbH.
Weitere Zulassungs- und Dienstleistungsangebote
Neben „Zulassungshero“ trat die Gesellschaft auch mit einem regional ausgerichteten Zulassungsangebot für den Raum Essen auf. Dort wurden Kfz-Zulassungen, Kurzzeitkennzeichen, Fahrzeugabmeldungen, Zollkennzeichen und Leistungen im Zusammenhang mit technischen Fahrzeugdaten beworben.
Daneben finden sich Hinweise auf Handwerker-, Renovierungs- und Hausmeisterdienstleistungen. In entsprechenden Unternehmensdarstellungen bezeichnete sich die Gesellschaft als junges Team in der Aufbauphase und bot verschiedene handwerkliche Arbeiten sowie die Vermittlung von Aufträgen an.
In welchem Umfang die weiteren im Handelsregister aufgeführten Tätigkeiten – etwa Autovermittlung, Fahrzeugtransport, Fahrzeugreinigung, Entrümpelung, Desinfektion oder Sanierungsvermittlung – tatsächlich und dauerhaft ausgeübt wurden, lässt sich öffentlich nicht zuverlässig feststellen. Konkrete größere Bau-, Sanierungs- oder Hausmeisterprojekte wurden nicht dokumentiert. Die deutlichste und am stärksten ausgebaute Geschäftstätigkeit lag zuletzt beim Kfz-Zulassungsservice.
Die K & S Business Solutions GmbH selbst ist eine noch junge Gesellschaft. Sie wurde im März 2025 in das Handelsregister eingetragen. Zwischen ihrer Gründung und der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegen damit lediglich rund eineinhalb Jahre.
Zahlungen nur noch unter Beachtung des Gerichtsbeschlusses
Der vorläufige Insolvenzverwalter soll nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft prüfen und das vorhandene Vermögen sichern. Dazu kann er Bankguthaben und offene Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen.
Kunden, Auftraggeber oder andere Geschäftspartner, die der K & S Business Solutions GmbH noch Zahlungen schulden, dürfen nicht mehr unmittelbar an das Unternehmen leisten. Zahlungen sind nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung und der Vorgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
Außerdem hat das Amtsgericht neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt, soweit davon keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger während der Prüfung auf Vermögenswerte zugreifen und dadurch die mögliche Insolvenzmasse zulasten der übrigen Gläubiger verringern.
Folgen für Kunden des Zulassungsdienstes noch offen
Für Kunden, die bereits einen Zulassungsauftrag erteilt, Unterlagen übersandt oder Gebühren bezahlt haben, ist zunächst entscheidend, ob ihr Auftrag noch bearbeitet und abgeschlossen wird. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung führt nicht automatisch zur Einstellung des Geschäftsbetriebs oder zur Beendigung sämtlicher Verträge.
Ob „Zulassungshero“ und die weiteren Dienstleistungen fortgeführt werden können, hängt von der finanziellen Situation, den verfügbaren Betriebsmitteln und der Entscheidung des vorläufigen Insolvenzverwalters ab. Auch eine Fortführung einzelner Geschäftsbereiche oder eine Übertragung der digitalen Zulassungsplattform auf einen anderen Betreiber ist grundsätzlich denkbar.
Kunden sollten keine weiteren Zahlungen ohne vorherige Klärung leisten. Wer bereits Geld gezahlt oder Originalunterlagen und Fahrzeugdokumente übermittelt hat, sollte den Bearbeitungsstand dokumentieren und Kontakt mit dem Unternehmen beziehungsweise dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen. Noch nicht erfüllte Zahlungs- oder Erstattungsansprüche könnten im Fall einer endgültigen Verfahrenseröffnung als Insolvenzforderungen zu behandeln sein.
Das Insolvenzverfahren ist bislang noch nicht eröffnet. Zunächst wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund besteht, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens oder einzelner Geschäftsbereiche bestehen. Erst anschließend entscheidet das Amtsgericht Duisburg über die Eröffnung des Verfahrens 620 IN 1716/26.