Die Dach Wand Abdichtungstechnik Nord GmbH aus Berlin ist in ein vorläufiges Insolvenzverfahren geraten. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete am 7. September 2026 um 15 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen des Unternehmens an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3605 IN 3947/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Miraustraße 21, 13509 Berlin. Sie ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 244851 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Stefan Kallmeyer vertreten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht Rechtsanwältin Geraldine Mocci, Berliner Straße 117 in 10713 Berlin. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam. Die Schuldnerin darf außerdem nicht mehr selbst über ihre Bankkonten und offenen Forderungen verfügen.
Zuvor als Dachbau Kallmeyer GmbH tätig
Das Unternehmen wurde im August 2022 mit einem Stammkapital von 25.000 Euro als Dachbau Kallmeyer GmbH in das Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer war von Beginn an Stefan Kallmeyer. Erst am 19. Juni 2026 und damit weniger als drei Monate vor der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde die Firma in Dach Wand Abdichtungstechnik Nord GmbH umbenannt.
Der Unternehmensgegenstand blieb auf Dachdecker-, Bauklempner- und Holzbauarbeiten sowie die Montage genormter Gerüstbauteile ausgerichtet. Am Markt trat der Betrieb jedoch überwiegend unter dem früheren Namen Dachbau Kallmeyer auf.
Die Gesellschaft war als Dachdecker- und Bauklempnerbetrieb für private, gewerbliche und möglicherweise auch institutionelle Auftraggeber tätig. Der Schwerpunkt lag auf der Sanierung, Reparatur und Abdichtung von Dächern und Gebäudeteilen.
Arbeiten an Dächern, Fassaden und Abdichtungen
Das tatsächliche Leistungsspektrum ging über klassische Dacheindeckungen hinaus. Angeboten wurden unter anderem:
- Neueindeckung und Sanierung von Steil- und Flachdächern,
- Reparatur und Wartung beschädigter Dächer,
- Abdichtung von Dachflächen und Gebäudeteilen,
- Bauklempnerarbeiten,
- Einbau und Austausch von Dachfenstern,
- Fassadenarbeiten,
- Holzbau- und Zimmererarbeiten,
- Montage von Photovoltaikanlagen sowie
- Aufbau genormter Gerüstbauteile.
Bei Bauklempnerarbeiten werden vor allem Bauteile aus Metall am Dach und an der Fassade hergestellt oder montiert. Dazu gehören Dachrinnen, Fallrohre, Abdeckungen, Blecheinfassungen und Anschlüsse rund um Schornsteine, Fenster oder Dachaufbauten. Abdichtungsarbeiten dienen insbesondere dazu, Flachdächer, Terrassen und andere Gebäudeteile dauerhaft vor eindringender Feuchtigkeit zu schützen.
Das Unternehmen wurde außerdem als Partner für den Einbau von Dachflächenfenstern dargestellt. Dabei ging es nicht nur um den Austausch vorhandener Fenster, sondern auch um größere Lösungen, mit denen Dachgeschosse durch zusätzliche Fensterflächen ausgebaut und besser belichtet werden können.
Photovoltaik als zusätzlicher Geschäftsbereich
Obwohl Photovoltaik im eingetragenen Unternehmensgegenstand nicht ausdrücklich genannt wird, bot der Betrieb nach seiner Außendarstellung auch die Montage von Solaranlagen auf Dächern an. Dies passte zum Kerngeschäft eines Dachdeckerunternehmens, da vor der Installation regelmäßig die Tragfähigkeit, Abdichtung und Eindeckung des Daches geprüft werden müssen.
Die öffentlich beworbenen Leistungen umfassten damit nicht nur Reparaturen und Dachsanierungen, sondern auch Arbeiten zur energetischen Modernisierung von Gebäuden. In welchem Umfang das Unternehmen tatsächlich Photovoltaikanlagen installiert hat, ist öffentlich nicht dokumentiert.
Auch konkrete Referenzprojekte, Auftragssummen oder Angaben zum Auftragsbestand sind nicht belastbar veröffentlicht. Der Betrieb wurde in Unternehmensdatenbanken zuletzt als Kleinstunternehmen eingeordnet. Genaue Zahlen zu Umsatz, Beschäftigten und Jahresergebnis liegen nicht vor.
Weitere Unternehmen an derselben Anschrift
An der Miraustraße 21 bestehen weitere Gesellschaften, mit denen Stefan Kallmeyer verbunden ist. Dazu gehört die FixWerk GmbH, die Dienstleistungen rund um Reparaturen, Bauarbeiten und einen Notdienst anbietet. Kallmeyer wird dort neben Damian Kiermaszek als Geschäftsführer genannt.
Daneben tritt er im Umfeld der Rentino GmbH auf, die Gerüstbau, Hebetechnik und die Vermietung entsprechender Geräte anbietet. In der dortigen Unternehmensdarstellung wird auf seine langjährige Erfahrung mit Dachdecker- und Bauklempnerarbeiten verwiesen.
Außerdem ist unter derselben Anschrift mittlerweile die DBK Dachbau Kallmeyer & Co. GmbH registriert. Diese Gesellschaft wird durch Stefan Kallmeyer und Tizian Gromadies geführt und bietet ebenfalls Dachdeckerarbeiten an. Sie ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 288306 eingetragen.
Diese Gesellschaften sind rechtlich selbstständig. Aus dem Insolvenzbeschluss ergibt sich nicht, dass gegen sie ebenfalls Insolvenzverfahren laufen. Ebenso lässt sich derzeit nicht belegen, ob und in welchem Umfang Aufträge, Beschäftigte, Betriebsmittel oder Kundenbeziehungen zwischen den Unternehmen übertragen wurden.
Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin
Das Amtsgericht hat der Dach Wand Abdichtungstechnik Nord GmbH untersagt, selbst über Bankguthaben und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte liegt nun bei der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Sie darf Forderungen einziehen, eingehende Gelder entgegennehmen und hierfür ein Sonderkonto einrichten.
Auftraggeber oder andere Vertragspartner, die dem Unternehmen noch Geld schulden, dürfen deshalb nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Sie sollen Leistungen nur noch entsprechend den Anweisungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin erbringen.
Gleichzeitig wurden neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich untersagt und bereits begonnene Vollstreckungen vorläufig eingestellt. Dadurch soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger auf Vermögensgegenstände zugreifen und damit die mögliche Insolvenzmasse zulasten der übrigen Gläubiger verringern.
Auswirkungen auf laufende Bauaufträge noch offen
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet oder der Geschäftsbetrieb eingestellt wurde. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat zunächst zu prüfen, ob ausreichend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist und ob der Betrieb fortgeführt werden kann.
Für Kunden ist vor allem entscheidend, wie mit laufenden Dachsanierungen, bereits geleisteten Anzahlungen, noch nicht ausgeführten Arbeiten und möglichen Gewährleistungsansprüchen verfahren wird. Bestehende Verträge enden durch die vorläufige Insolvenzverwaltung nicht automatisch. Ob angefangene Arbeiten fertiggestellt oder neue Termine eingehalten werden können, hängt jedoch von der wirtschaftlichen Lage und der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ab.
Zu den Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten, zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der betroffenen Beschäftigten und zum Umfang noch offener Bauaufträge enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben. Ebenso ist bislang nicht bekannt, ob eine Fortführung, eine Sanierung oder später die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens möglich sein wird.