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BV-home24.de-Vermittlungs- & Beratungsgesellschaft mbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die BV-home24.de-Vermittlungs- & Beratungsgesellschaft mbH ist in ein vorläufiges Insolvenzverfahren geraten. Das Amtsgericht Pforzheim ordnete am 9. September 2026 um 8 Uhr Sicherungsmaßnahmen und die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 520/26 geführt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Dr. Dirk Poff von der Kanzlei Walter Riegger Rechtsanwälte in Tübingen. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seitdem nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Zugleich wurden neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitgehend untersagt und bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt.

Der Firmensitz der Gesellschaft befindet sich in der Schafwäsche 1, 71296 Heimsheim. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 758849 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Celine-Marie Schraft vertreten.

Bauberatung von der Grundstücksprüfung bis zur Übergabe

Die BV-home24.de-Vermittlungs- & Beratungsgesellschaft mbH war nach ihrer Außendarstellung als Bau- und Beratungsunternehmen tätig. Im Mittelpunkt standen die Betreuung privater und gewerblicher Bauherren sowie die Begleitung von Neubau- und Sanierungsvorhaben.

Das Unternehmen warb damit, seine Kunden möglichst durch den gesamten Ablauf eines Bauprojekts zu begleiten. Das Leistungsspektrum reichte von der Beurteilung eines Grundstücks oder einer Bestandsimmobilie über die Planung und Kostenkontrolle bis zur Ausführung und schlüsselfertigen Übergabe. Dabei verstand sich die Gesellschaft offenbar vor allem als koordinierende und beratende Schnittstelle zwischen Bauherren, Planern, Behörden, Gutachtern und den beteiligten Handwerksbetrieben.

Als konkrete Leistungen wurden Bauherrenberatung, Baubegleitung, Bauleitung und Baukostenanalyse angeboten. Die Gesellschaft wollte Bauherren unter anderem dabei unterstützen, Schwachstellen und Kostenrisiken frühzeitig zu erkennen, notwendige Arbeiten von aufschiebbaren Maßnahmen abzugrenzen und Bauvorhaben innerhalb des vorgesehenen Budgets umzusetzen.

Zur Tätigkeit gehörte nach eigenen Angaben auch die Unterstützung bei Behördengängen, Förderanträgen, Ausschreibungen und Planungsaufgaben. Darüber hinaus vermittelte das Unternehmen Fachleute und Gutachter aus seinem Netzwerk. Für die Bauleitung sollten erfahrene Fachkräfte bereitgestellt werden, die einzelne Gewerke koordinierten und die sachgerechte Ausführung der Arbeiten überwachten.

Energetische Sanierung und Fördermittelberatung

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten energetische Sanierungskonzepte für Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäude. Dazu zählten die Prüfung des baulichen Zustands, die Entwicklung geeigneter Sanierungsmaßnahmen und die Beratung zu staatlichen Fördermitteln und Zuschüssen.

Gerade bei energetischen Modernisierungen sollte die Gesellschaft offenbar nicht nur einzelne Bauleistungen vermitteln, sondern die technische und wirtschaftliche Planung des gesamten Vorhabens begleiten. Die angebotene Baukostenanalyse sollte Bauherren einen Überblick darüber geben, welche Maßnahmen erforderlich, welche wirtschaftlich sinnvoll und welche gegebenenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschiebbar waren.

Der satzungsmäßige Unternehmensgegenstand ging noch erheblich weiter. Danach durfte die Gesellschaft Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile erwerben und veräußern, eigene und fremde Bauvorhaben planen und durchführen sowie Immobilien betreuen und vermieten. Ebenfalls vorgesehen waren die Vermittlung von Bauteilen, Fertigteilelementen und Werkverträgen.

Öffentlich erkennbar trat BV-home24.de jedoch hauptsächlich als Beratungs-, Betreuungs- und Vermittlungsunternehmen für Bau- und Sanierungsvorhaben auf. Eigene größere Immobilienentwicklungen oder konkrete Bauträgerprojekte lassen sich anhand der zugänglichen Unternehmensdarstellung nicht eindeutig feststellen.

Die Internetseite führte beispielhaft Reihenhäuser am Stadtrand als begleitetes Projekt auf und verwies allgemein auf unterschiedliche Hausbauvorhaben. Belastbare Einzelheiten wie Projektstandorte, Auftraggeber, Bauvolumen oder Fertigstellungstermine wurden dabei nicht veröffentlicht. Auch die auf der Internetseite vorgesehenen Angaben zur Zahl der Mitarbeiter, Kunden und betreuten Projekte enthielten zuletzt keine aussagekräftigen Zahlen. Der tatsächliche Umfang der ausgeführten Geschäftstätigkeit bleibt deshalb nur eingeschränkt nachvollziehbar.

Junge Gesellschaft mit mehreren Registerangaben

Die Gesellschaft wurde ursprünglich im März 2024 beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 793928 eingetragen. Als damaliger Sitz wurde zunächst Gerlingen beziehungsweise in der eigenen Internetdarstellung zeitweise Leonberg genannt. Später erfolgte die Verlegung nach Heimsheim und die Eintragung beim Amtsgericht Mannheim unter der aktuellen Registernummer HRB 758849.

Auf der Unternehmenswebsite war die Anschrift Schafwäsche 1 in Heimsheim bereits als Kontaktadresse angegeben. Im Impressum fanden sich daneben jedoch noch ältere Angaben zum Sitz in Leonberg und zur früheren Eintragung beim Amtsgericht Stuttgart. Die Internetseite war damit registerrechtlich offenbar nicht vollständig auf den zuletzt eingetragenen Stand gebracht worden.

Auch die Firmierung wird in den verfügbaren Unterlagen nicht durchgängig einheitlich wiedergegeben. Im Handelsregister lautet sie BV-home24.de-Vermittlungs- & Beratungsgesellschaft mbH. In der gerichtlichen Insolvenzbekanntmachung erscheint die Bezeichnung „BV-Home24.de Beratungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH GmbH“. Der zusätzliche Rechtsformzusatz „GmbH“ dürfte eine redaktionelle Unstimmigkeit im gerichtlichen Rubrum sein. Maßgeblich für die eindeutige Zuordnung sind die Handelsregisternummer HRB 758849, der Sitz in Heimsheim und die Geschäftsführerin Celine-Marie Schraft.

Insolvenzverwalter prüft Fortführung und Vermögenslage

Dr. Dirk Poff hat nun die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und ihre Geschäftsführung zu überwachen. Er soll insbesondere prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines eröffneten Insolvenzverfahrens zu decken.

Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und offene Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen. Dafür kann er Sonderkonten einrichten. Banken müssen ihm Auskunft erteilen. Kunden oder andere Geschäftspartner, die der Gesellschaft noch Geld schulden, dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung leisten.

Die Geschäftsführung bleibt zwar formal im Amt, kann aber nicht mehr frei über das Gesellschaftsvermögen verfügen. Auch die Einziehung offener Kundenforderungen unterliegt der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Für Bauherren, Auftraggeber, Handwerksunternehmen und sonstige Vertragspartner ist nun entscheidend, ob laufende Beratungs-, Planungs- oder Baubetreuungsaufträge fortgeführt werden können. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass sämtliche Verträge beendet sind oder das Unternehmen endgültig eingestellt wird. Darüber muss nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse entschieden werden.

Ob das Amtsgericht Pforzheim das Insolvenzverfahren schließlich eröffnet, hängt insbesondere vom festgestellten Insolvenzgrund und von einer ausreichenden Kostendeckung ab. Bis dahin gelten die angeordneten Sicherungsmaßnahmen im Verfahren 1 IN 520/26.

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