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RheinMain-Projekt GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Wohnprojekt „KARAT5“ betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die RheinMain-Projekt GmbH & Co. KG aus Neu-Anspach ist in ein vorläufiges Insolvenzverfahren geraten. Das Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe ordnete am 2. September 2026 die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 61 IN 70/26 geführt.

Als Firmensitz beziehungsweise Geschäftsanschrift nennt die gerichtliche Bekanntmachung den Hausener Weg 1a, 61267 Neu-Anspach. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe unter HRA 5728 eingetragen.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Aktiv Finanzmanagement für Beteiligungen GmbH, die beim selben Registergericht unter HRB 11952 geführt wird. Vertreten werden beide Gesellschaften durch Geschäftsführer Norbert Schmidt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Frank Bassermann von HWW Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Verfügungen der RheinMain-Projekt GmbH & Co. KG über ihr Vermögen sind seit der gerichtlichen Anordnung nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.

Immobilienentwicklung statt bloßer Vermögensverwaltung

Der eingetragene Unternehmensgegenstand umfasst den Erwerb, die Entwicklung und die Bebauung von Grundstücken sowie die Verwaltung von Grundvermögen. Tatsächlich trat die Gesellschaft als Projektentwicklerin und Bauherrin eines größeren Wohnungsbauvorhabens in Neu-Anspach auf.

Im Mittelpunkt der nach außen erkennbaren Geschäftstätigkeit stand das Immobilienprojekt „KARAT5“ an der Raiffeisenstraße 14. Dabei handelt es sich um ein aus fünf Gebäuden bestehendes Wohnensemble mit insgesamt 45 Eigentumswohnungen. Die Wohnungen wurden mit zwei bis vier Zimmern und Wohnflächen zwischen rund 43 und 192 Quadratmetern angeboten.

Zu dem Projekt gehören außerdem eine gemeinsame Tiefgarage mit 81 Stellplätzen und eine Gewerbefläche, die für eine Metzgerei, eine Bäckerei und ein Café vorgesehen war. Ein Teil der Wohnungen wurde barrierefrei beziehungsweise behindertengerecht geplant.

Die Wohnanlage entstand auf einem mehrere Tausend Quadratmeter großen Grundstück. Der Baubeginn wurde mit Sommer 2020 angegeben. Als zuletzt vorgesehener Fertigstellungstermin wurde das Frühjahr 2026 genannt.

Zahlreiche Wohnungen bereits verkauft

Auf der weiterhin erreichbaren Projektseite wurden die 45 Wohnungen einzeln mit Größe, Lage und Verkaufsstatus dargestellt. Ein Teil der Einheiten war dort bereits als verkauft gekennzeichnet, während andere Wohnungen weiterhin angeboten wurden.

Die veröffentlichten Angebotspreise bewegten sich je nach Größe und Ausstattung von knapp 400.000 Euro bis zu mehr als einer Million Euro. Ein zweigeschossiges Penthouse mit rund 176 Quadratmetern Wohnfläche wurde beispielsweise zu einem Preis von rund 1,1 Millionen Euro angeboten.

Der Vertrieb erfolgte nach der Projektdarstellung unter Beteiligung von Kirby Immobilien sowie der Immobilien Gesellschaft mbH der Frankfurter Volksbank. Welche Wohnungen rechtswirksam verkauft, bereits vollständig bezahlt oder schon an Erwerber übergeben wurden, geht aus den öffentlich zugänglichen Informationen nicht hervor.

Ebenso ist derzeit nicht bekannt, ob das Bauvorhaben zum Zeitpunkt der Insolvenzanordnung vollständig fertiggestellt war. Die Projektseite nennt zwar das Frühjahr 2026 als geplanten Fertigstellungstermin, lässt jedoch keine verlässliche Aussage über den tatsächlichen Baufortschritt am 2. September 2026 zu.

Gehobene Ausstattung und eigenes Energiekonzept

Das KARAT5-Projekt wurde als gehobene Wohnanlage mit individuell anpassbaren Grundrissen vermarktet. Vorgesehen waren unter anderem Parkett- und Fliesenböden, hochwertige Sanitär- und Elektroausstattung, bodengleiche Duschen, moderne Verkabelung und schnelles Internet.

Zum Konzept gehörte außerdem eine möglichst klimafreundliche Energieversorgung. Die Wärme- und Warmwasserversorgung sollte über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erfolgen. Für die Stromerzeugung war eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt-Peak und 246 Solarmodulen geplant. Ergänzt werden sollte sie durch einen Stromspeicher mit einer Kapazität von 77,5 Kilowattstunden. Auch Ladestationen für Elektrofahrzeuge waren vorgesehen.

Die tatsächliche Geschäftstätigkeit der RheinMain-Projekt GmbH & Co. KG bestand damit vor allem in der Entwicklung, Errichtung und Vermarktung dieses konkreten Wohnprojekts. Hinweise auf weitere größere Immobilienvorhaben der Gesellschaft sind öffentlich kaum zu finden.

Unterschiedliche Geschäftsanschriften

In älteren Register- und Internetangaben wurde für die Gesellschaft die Robert-Bosch-Straße 18 in Neu-Anspach genannt. Diese Anschrift findet sich weiterhin im Impressum der Internetseite des Projekts KARAT5. Zeitweise wurde dort auch die Raiffeisenstraße 14 angegeben, die zugleich der Standort des Bauvorhabens ist.

Für das Insolvenzverfahren ist jedoch die vom Amtsgericht veröffentlichte Anschrift Hausener Weg 1a, 61267 Neu-Anspach, maßgeblich. Weshalb die älteren Internetangaben bislang nicht angepasst wurden, ist nicht bekannt.

An der früheren Geschäftsanschrift Robert-Bosch-Straße 18 waren beziehungsweise sind mehrere weitere Unternehmen aus dem Umfeld von Geschäftsführer Norbert Schmidt registriert. Dazu gehören neben der persönlich haftenden Gesellschafterin unter anderem Gesellschaften aus den Bereichen Finanzmanagement, Beteiligungen, Immobilien und Energie. Aus dem Insolvenzbeschluss ergibt sich allerdings nicht, dass gegen diese Unternehmen ebenfalls Insolvenzverfahren anhängig sind.

Folgen für Wohnungskäufer und Vertragspartner noch unklar

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wurde. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zunächst das Vermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu prüfen. Dazu gehört auch die Frage, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.

Bei einem Immobilienprojekt können von einem solchen Verfahren neben Banken und Bauunternehmen insbesondere Käufer bereits veräußerter Wohnungen betroffen sein. Entscheidend ist unter anderem, wie weit die einzelnen Bauleistungen fortgeschritten sind, welche Kaufpreisraten bereits gezahlt wurden und ob die jeweiligen Wohnungen schon übergeben oder im Grundbuch abgesichert sind.

Bestehende Kauf- und Bauverträge werden durch die vorläufige Insolvenzverwaltung nicht automatisch aufgehoben. Ob noch ausstehende Arbeiten ausgeführt, Wohnungen fertiggestellt und Übergaben vorgenommen werden können, hängt von der Finanzierung des Projekts und den Entscheidungen des vorläufigen Insolvenzverwalters ab.

Zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, zur Höhe der Verbindlichkeiten, zum tatsächlichen Fertigstellungsstand des KARAT5-Projekts und zur Zahl der betroffenen Käufer enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben. Auch über eine mögliche Fortführung, Veräußerung oder Fertigstellung des Immobilienprojekts ist bislang nichts bekannt.

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