Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Internetplattform cptvertex(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden über die Website Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten, obwohl dafür keine erforderliche Erlaubnis der BaFin vorliegt.
Besonders brisant ist jedoch ein anderer Punkt: Die Betreiber könnten die Identität eines tatsächlich existierenden Schweizer Unternehmens für ihren Internetauftritt verwenden.
Website nennt Schweizer Gesellschaft
Die Plattform tritt unter der Bezeichnung CPT Vertex auf. Im Impressum wird nach Angaben der BaFin eine „Vertex AG“ genannt.
Bei der Überprüfung der dort angegebenen Registernummer ergibt sich allerdings eine Auffälligkeit: Die Nummer ist im Schweizer Handelsregister der Vertex Treuhand AG zugeordnet.
Das bedeutet jedoch keineswegs, dass dieses Unternehmen hinter CPT Vertex steht.
Im Gegenteil: Der BaFin liegen nach eigenen Angaben keinerlei Informationen darüber vor, dass die Vertex Treuhand AG mit cptvertex(.)com oder den dort angebotenen Finanzdienstleistungen in Verbindung steht.
Die Finanzaufsicht geht deshalb von einem mutmaßlichen Identitätsmissbrauch aus.
Warum Identitätsmissbrauch bei Finanzangeboten besonders gefährlich ist
Die Verwendung von Daten real existierender Unternehmen kann einer Finanzplattform auf den ersten Blick Seriosität verleihen.
Interessenten finden möglicherweise einen passenden Firmennamen oder eine tatsächlich existierende Handelsregistereintragung und könnten daraus schließen, dass auch die Internetplattform legitim ist.
Genau dieser Schluss kann jedoch falsch sein.
Eine Handelsregistereintragung beweist nicht automatisch, dass die Betreiber einer Website tatsächlich zu dem dort eingetragenen Unternehmen gehören.
Entscheidend ist deshalb, Firmenname, Anschrift, Registernummer, Internetadresse und Kontaktdaten miteinander abzugleichen.
BaFin-Erlaubnis fehlt
Hinzu kommt im Fall CPT Vertex ein weiterer entscheidender Punkt.
Wer in Deutschland bestimmte Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich die entsprechende aufsichtsrechtliche Erlaubnis.
Nach Erkenntnissen der BaFin verfügt der Betreiber der genannten Website über eine solche Erlaubnis nicht.
Verbraucher können in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht überprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich von der BaFin zugelassen ist.
Eine professionell wirkende Website ist kein Beweis für Seriosität
Die Warnung zeigt ein grundsätzliches Problem bei Finanzangeboten im Internet.
Ein professioneller Internetauftritt, ein Firmenname, eine ausländische Geschäftsadresse oder sogar eine echte Handelsregisternummer reichen nicht aus, um die Identität eines Anbieters zuverlässig festzustellen.
Die BaFin warnt gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern seit Längerem vor internetbasiertem Anlagebetrug. Bei verdächtigen Online-Handelsplattformen können vermeintliche Kontostände und Gewinne lediglich vorgetäuscht werden. Anleger sollten deshalb insbesondere bei ungewöhnlich hohen Renditeversprechen und nicht nachvollziehbaren Unternehmensangaben vorsichtig sein.
Was Anleger vor einer Einzahlung überprüfen sollten
Vor einer Geldanlage sollte deshalb nicht nur nach dem Namen des angeblichen Unternehmens gesucht werden. Wichtig ist auch die Frage, ob genau die verwendete Internetdomain tatsächlich zu diesem Unternehmen gehört.
Ebenso sollte überprüft werden, ob eine erforderliche aufsichtsrechtliche Zulassung besteht und ob die auf der Website angegebenen Kontaktdaten mit den offiziellen Unternehmensinformationen übereinstimmen.
Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn Anleger unaufgefordert kontaktiert werden, zu schnellen Einzahlungen gedrängt werden oder zusätzliche Zahlungen verlangt werden, bevor angebliche Gewinne ausgezahlt werden können.
Warnung bedeutet nicht automatisch strafrechtlich bewiesenen Betrug
Bei der Einordnung ist dennoch eine wichtige Unterscheidung notwendig.
Die BaFin stellt fest, dass über cptvertex(.)com nach ihren Erkenntnissen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden. Zudem spricht sie von einem mutmaßlichen Identitätsmissbrauch.
Damit ist nicht automatisch ein strafrechtlicher Betrug rechtskräftig festgestellt.
Die Formulierung „mutmaßlich“ ist deshalb wichtig: Sie beschreibt den derzeitigen Erkenntnisstand der Behörde und sollte bei der Berichterstattung beibehalten werden.
Fazit: Bei CPT Vertex ist besondere Vorsicht geboten
Die Warnung der BaFin enthält gleich zwei erhebliche Warnsignale.
Zum einen werden nach Erkenntnissen der Behörde über cptvertex(.)com erlaubnispflichtige Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne entsprechende BaFin-Erlaubnis angeboten.
Zum anderen wird im Impressum eine Registernummer verwendet, die einer tatsächlich existierenden Schweizer Gesellschaft zugeordnet ist, obwohl der Finanzaufsicht keine Erkenntnisse über eine Verbindung dieses Unternehmens zur Plattform vorliegen.
Genau diese Kombination macht den Fall besonders heikel: Eine echte Unternehmensidentität kann einen seriösen Eindruck vermitteln, ohne dass das echte Unternehmen tatsächlich etwas mit dem Angebot zu tun hat.
Wer über CPT Vertex bereits kontaktiert wurde, sollte deshalb keine weiteren Zahlungen allein aufgrund der auf der Website genannten Unternehmensdaten leisten und die Identität sowie Zulassung des tatsächlichen Vertragspartners unabhängig überprüfen.