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Friedrich Beteiligungs GmbH: Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft scheitert mit Eigenantrag mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Friedrich Beteiligungs GmbH aus Wuppertal erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Wuppertal hat den Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 1. September 2026 mangels Masse abgewiesen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 507 IN 62/26 geführt.

Damit reicht das vorhandene frei verfügbare Vermögen der Gesellschaft nach der gerichtlichen Prüfung nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Eigenantrag der Friedrich Beteiligungs GmbH

Die Friedrich Beteiligungs GmbH hatte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.

Der Antrag datiert bereits vom 14. April 2026, ging nach der gerichtlichen Bekanntmachung jedoch erst am 8. Juni 2026 beim Amtsgericht Wuppertal ein.

Am 1. September 2026 entschied das Insolvenzgericht schließlich, den Antrag gemäß § 26 InsO mangels Masse abzuweisen.

Ein reguläres Insolvenzverfahren mit Bestellung eines Insolvenzverwalters und anschließender Verwertung der Insolvenzmasse wird damit nicht eröffnet.

Friedrich Beteiligungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Konradswüste 15, 42289 Wuppertal und ist beim Amtsgericht Wuppertal unter HRB 26017 eingetragen.

Geschäftsführer ist Ernst-Joachim Friedrich.

Der Unternehmensgegenstand zeigt, dass die Friedrich Beteiligungs GmbH insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften vorgesehen ist.

Ausdrücklich genannt wird dabei die Friedrich Projektmanagement GmbH & Co. KG.

Die Friedrich Beteiligungs GmbH übernimmt damit die typische Funktion einer Komplementär-GmbH innerhalb einer GmbH-&-Co.-KG-Struktur.

Friedrich Projektmanagement GmbH & Co. KG im Immobiliengeschäft

Besonders interessant ist der Geschäftszweck der im Unternehmensgegenstand ausdrücklich genannten Friedrich Projektmanagement GmbH & Co. KG.

Deren Tätigkeit umfasst das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie umfangreiche Immobiliengeschäfte.

Dazu gehören insbesondere der Erwerb und Verkauf bebauter und unbebauter Grundstücke, die Bebauung von Grundstücken mit Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien und sonstigem Vermögen.

Auch erlaubnispflichtige Immobiliengeschäfte nach § 34c GewO sind vom Unternehmensgegenstand erfasst.

Damit ist die Friedrich Beteiligungs GmbH über ihre Komplementärfunktion unmittelbar in eine auf Beteiligungen, Grundstücke, Projektentwicklung und Immobilienverwaltung ausgerichtete Unternehmensstruktur eingebunden.

Was bedeutet die Insolvenz der Komplementär-GmbH?

Die Abweisung des Insolvenzantrags der Friedrich Beteiligungs GmbH kann deshalb über die Gesellschaft selbst hinaus von Bedeutung sein.

Als persönlich haftende Gesellschafterin übernimmt eine Komplementär-GmbH regelmäßig eine zentrale gesellschaftsrechtliche Funktion bei einer GmbH & Co. KG.

Dabei bedeutet die Abweisung des Insolvenzantrags über die Friedrich Beteiligungs GmbH jedoch nicht automatisch, dass auch die Friedrich Projektmanagement GmbH & Co. KG insolvent ist.

Beide Unternehmen sind rechtlich selbstständige Gesellschaften mit jeweils eigenem Vermögen und eigenen Verbindlichkeiten.

Ob gegen die Friedrich Projektmanagement GmbH & Co. KG ebenfalls ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder wirtschaftliche Schwierigkeiten bestehen, ergibt sich aus der vorliegenden Bekanntmachung nicht.

Beteiligungen könnten dennoch von Bedeutung sein

Bei einer Beteiligungsgesellschaft stellt sich insbesondere die Frage, welche Gesellschaftsanteile tatsächlich vorhanden sind und welchen wirtschaftlichen Wert diese besitzen.

Der Unternehmensgegenstand allein belegt allerdings nicht, dass die Friedrich Beteiligungs GmbH selbst umfangreiche Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen hält.

Ihre ausdrücklich genannte Hauptfunktion besteht zunächst in der Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin.

Gerade bei Komplementär-GmbHs kommt es vor, dass sie nur über ein vergleichsweise geringes eigenes Vermögen verfügen, während die wesentlichen wirtschaftlichen Vermögenswerte bei der jeweiligen GmbH & Co. KG liegen.

Ob dies auch bei der Friedrich Beteiligungs GmbH der Fall ist, lässt sich aus der Insolvenzbekanntmachung nicht feststellen.

Abweisung mangels Masse ist deutliches Signal

Die gerichtliche Entscheidung ist dennoch einschneidend.

Eine Abweisung mangels Masse erfolgt, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken und auch kein ausreichender Vorschuss geleistet wird.

Es handelt sich damit nicht um eine bloße Einstellung eines vorläufigen Verfahrens.

Vielmehr kommt es gerade deshalb nicht zur regulären Insolvenzeröffnung, weil keine ausreichende Insolvenzmasse zur Finanzierung des Verfahrens vorhanden ist.

Für Gläubiger ist dies regelmäßig eine besonders ungünstige Situation, weil kein normales Insolvenzverfahren durchgeführt wird, in dem Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet und vorhandene Masse gemeinschaftlich verteilt werden könnte.

Gesellschaftsstruktur dürfte nun interessant werden

Der Fall der Friedrich Beteiligungs GmbH ist vor allem wegen ihrer Funktion innerhalb der Immobilien- und Beteiligungsstruktur bemerkenswert.

Zu klären dürfte insbesondere sein, welche konkrete Stellung die Gesellschaft bei der Friedrich Projektmanagement GmbH & Co. KG zuletzt innehatte und welche weiteren Kommanditgesellschaften gegebenenfalls betroffen sind.

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft allerdings ausschließlich die Friedrich Beteiligungs GmbH.

Fest steht bislang: Der von der Gesellschaft selbst gestellte Insolvenzantrag ist am 1. September 2026 vom Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 507 IN 62/26 mangels Masse abgewiesen worden. Ein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Beteiligungs GmbH wird damit nicht eröffnet.

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