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H23 GmbH in vorläufiger Insolvenz – Beteiligungs-, Kapital- und Immobiliengesellschaft aus Berlin betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die H23 GmbH aus Berlin befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. September 2026 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3615 IN 5430/26 geführt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Florian Kleinschmit aus Berlin bestellt.

Besonders relevant ist der breit gefasste Unternehmensgegenstand der H23 GmbH: Das Unternehmen ist sowohl im Bereich Beteiligungen und Unternehmensinvestments als auch bei Kapitalanlagen und Immobilien tätig.

Eigenantrag der H23 GmbH

Die H23 GmbH hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausdrücklich über das eigene Vermögen gestellt.

Damit handelt es sich um einen Eigenantrag der Gesellschaft.

Die H23 GmbH hat ihren Sitz in der Jüdenstraße 28, 13597 Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 187434 im Handelsregister eingetragen.

Geschäftsführerin ist Pamela Ebling.

Erwerb und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen

Ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftszwecks ist der Erwerb, die Verwaltung, die Veräußerung und die Zusammenführung von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen.

Besonders genannt werden Beteiligungen an wachstumsorientierten Unternehmen.

Damit ist die H23 GmbH ihrem Unternehmensgegenstand nach als Beteiligungs- beziehungsweise Investmentgesellschaft einzuordnen.

Neben klassischen Unternehmensbeteiligungen kann die Gesellschaft auch immaterielle Wirtschaftsgüter, Grundstücke und andere Kapitalanlagen erwerben.

Gerade im Insolvenzverfahren dürfte deshalb von Bedeutung sein, welche Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind und welchen wirtschaftlichen Wert diese besitzen.

Kapitalbereitstellung für Beteiligungsunternehmen

Der Geschäftszweck geht über das bloße Halten von Beteiligungen hinaus.

Die H23 GmbH darf für Beteiligungsunternehmen auch Kapital bereitstellen und individuelle, marktorientierte Konzepte entwickeln.

Zudem gehört die Erstellung und Entwicklung von Finanzkonzepten zum Unternehmensgegenstand.

Erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Damit handelt es sich nicht um ein Kreditinstitut. Gleichwohl bewegt sich die Gesellschaft laut Registergegenstand deutlich im Bereich von Unternehmensfinanzierungen, Beteiligungen und Kapitalanlagen.

Beratung bei Unternehmenstransaktionen

Auch die Beratung im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, Unternehmensverkäufen, Beteiligungen und vergleichbaren Transaktionen gehört zum Geschäftszweck.

Ausgenommen sind Rechts- und Steuerberatung.

Damit kann das Unternehmen auch beratend bei Beteiligungs- und Investitionsvorhaben tätig sein.

Welche konkreten Beteiligungsunternehmen oder Transaktionen zuletzt betreut wurden, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.

Zusätzlich Immobiliengeschäft und Wohnheime

Neben dem Beteiligungs- und Finanzierungsgeschäft ist die H23 GmbH auch im Immobilienbereich tätig.

Zum Unternehmensgegenstand gehören ausdrücklich:

das Betreiben von Wohnheimen,

der Kauf von Immobilien,

der Verkauf von Immobilien

und die Planung von Immobilien.

Damit können bei der Vermögensprüfung nicht nur Unternehmensbeteiligungen und Kapitalanlagen, sondern auch eigene Grundstücke, Immobilienrechte oder Forderungen aus Immobiliengeschäften eine Rolle spielen.

Ob die H23 GmbH tatsächlich eigene Immobilien besitzt oder Wohnheime betreibt, lässt sich aus dem Registergegenstand allein allerdings nicht feststellen.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Das Amtsgericht Charlottenburg hat einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt angeordnet.

Verfügungen der H23 GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind deshalb nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Florian Kleinschmit wirksam.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Er kann dafür auch Sonderkonten einrichten und führen.

Schuldner dürfen nicht mehr an die H23 GmbH zahlen

Auch für Geschäftspartner und andere Schuldner der Gesellschaft hat die gerichtliche Entscheidung unmittelbare Folgen.

Drittschuldner dürfen nicht mehr unmittelbar an die H23 GmbH zahlen.

Leistungen sind nur noch unter Beachtung des Gerichtsbeschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.

Damit stehen wesentliche Zahlungsströme bereits während des Eröffnungsverfahrens unter insolvenzrechtlicher Kontrolle.

Beteiligungen könnten für die Insolvenzmasse besonders wichtig sein

Bei einer Gesellschaft wie der H23 GmbH dürfte die Bewertung der vorhandenen Beteiligungen eine wesentliche Rolle spielen.

Zu prüfen wäre insbesondere, an welchen Unternehmen Beteiligungen bestehen, in welcher Höhe diese gehalten werden und ob sie werthaltig beziehungsweise verwertbar sind.

Auch Darlehen oder sonstige Finanzierungen an Beteiligungsunternehmen könnten als Forderungen Teil der späteren Insolvenzmasse werden.

Ob solche Vermögenspositionen tatsächlich vorhanden sind, wird in der Insolvenzbekanntmachung nicht mitgeteilt.

Ebenso wenig ist bislang bekannt, welche Unternehmen gegebenenfalls zur Beteiligungsstruktur der H23 GmbH gehören.

Auch Kapitalanlagen und Grundstücke im Blick

Da der Unternehmensgegenstand ausdrücklich den Erwerb von Grundstücken und anderen Kapitalanlagen umfasst, können neben Beteiligungen weitere Vermögenswerte vorhanden sein.

Hierzu könnten beispielsweise Grundstücke, Immobilienbeteiligungen, Forderungen, Wertpapiere oder andere Anlagepositionen gehören.

Welche dieser Vermögenswerte tatsächlich existieren und ob sie möglicherweise mit Sicherungsrechten belastet sind, muss im weiteren Verfahren festgestellt werden.

Zwangsvollstreckungen vorerst gestoppt

Das Gericht hat außerdem Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die H23 GmbH grundsätzlich untersagt und bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.

Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger vor Abschluss der Prüfung auf Vermögenswerte zugreifen und dadurch die künftige Insolvenzmasse schmälern.

Noch keine endgültige Insolvenzeröffnung

Die H23 GmbH befindet sich derzeit lediglich im vorläufigen Insolvenzverfahren.

Eine endgültige Eröffnung ist noch nicht erfolgt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun insbesondere prüfen müssen, welche Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen, Forderungen und Immobilienwerte vorhanden sind und ob das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.

Aufgrund des breit gefassten Unternehmensgegenstands dürfte der Fall insbesondere für Beteiligungsunternehmen und mögliche Kapitalgeber von Interesse sein. Im Mittelpunkt steht nun die Frage, welche wirtschaftlich verwertbaren Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind und wie sich die Beteiligungs-, Finanzierungs- und Immobilienaktivitäten der H23 GmbH auf die Insolvenzmasse auswirken.

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