Eine weitere aktuelle Verbraucherwarnung betrifft eine gefälschte Zahlungsaufforderung im Namen von ELSTER. Die Verbraucherzentrale hat die neue Betrugsmasche am 1. September 2026 in ihr Phishing-Radar aufgenommen.
Die betrügerische Nachricht trägt den Betreff „Zahlungsaufforderung zu Ihrer Steuererklärung 2025“. Den Empfängern wird mitgeteilt, bei der Bearbeitung ihrer Steuererklärung sei angeblich eine Abweichung zwischen den gemachten Angaben und den amtlichen Berechnungsgrundlagen festgestellt worden. Daraus habe sich eine vermeintliche Nachzahlung von 729 Euro ergeben.
Der Betrag soll über ein in der E-Mail verlinktes angebliches ELSTER-Zahlungsportal beglichen werden. Gleichzeitig behaupten die Betrüger, dort könnten auch nähere Informationen zur Berechnung der Forderung eingesehen werden.
Um zusätzlichen Druck aufzubauen, wird eine konkrete Zahlungsfrist genannt: Der Betrag müsse angeblich bis zum 7. September 2026 gezahlt werden. Nur bei rechtzeitiger Zahlung würden keine weiteren Kosten entstehen.
Die Verbraucherzentrale nennt als klare Warnzeichen insbesondere die unseriöse Absenderadresse, die unpersönliche Anrede, die Zahlungsaufforderung über einen Link sowie die kurze Zahlungsfrist. Betroffene sollten weder auf den Link klicken noch eine Zahlung vornehmen oder persönliche Daten eingeben. Die Nachricht sollte in den Spam-Ordner verschoben werden.
Diese Meldung ist von der bereits früher gemeldeten ELSTER-Betrugsmasche mit einer angeblichen Steuererstattung von 450 Euro zu unterscheiden. Hier handelt es sich um eine neue Variante mit einer vorgetäuschten Nachforderung über 729 Euro.