Im Insolvenzantragsverfahren der CUSTODIA Forderungsmanagement GmbH aus Waghäusel gibt es eine neue Entwicklung. Das Amtsgericht Karlsruhe hat die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO vollständig aufgehoben.
Der entsprechende Beschluss datiert vom 28. August 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 101 IN 225/26 geführt.
Die CUSTODIA Forderungsmanagement GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Schwetzinger Straße 22–26, 68753 Waghäusel, und ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 250867 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführerin ist Ursula Kuhn.
Bemerkenswert ist das Geschäftsfeld der Gesellschaft, das verschiedene Bereiche der Vermögensanlage, Finanzierung und Forderungsverwertung miteinander verbindet.
Vermögensanlagen und Finanzierungen
Zum Unternehmensgegenstand der CUSTODIA Forderungsmanagement GmbH gehören die Verwaltung, Vermittlung und Beratung von Vermögensanlagen.
Daneben darf das Unternehmen Kunden bei Finanzierungen beraten und Finanzierungen vermitteln. Damit bewegt sich ein wesentlicher Teil des eingetragenen Geschäftszwecks im Finanz- und Kapitalanlagebereich.
Welche konkreten Vermögensanlagen oder Finanzierungsprodukte von der Gesellschaft zuletzt vermittelt beziehungsweise betreut wurden, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.
Handel mit bestehenden Kapitallebensversicherungen
Ein weiterer ausdrücklich genannter Geschäftsbereich betrifft Kapitallebensversicherungen.
Die CUSTODIA Forderungsmanagement GmbH ist laut Unternehmensgegenstand zur Vermittlung und zum Handel mit bestehenden Kapitallebensversicherungen berechtigt.
Damit umfasst der Geschäftszweck nicht nur klassische Anlage- und Finanzierungsberatung, sondern auch Geschäfte mit bereits bestehenden Versicherungsverträgen. Angaben zum tatsächlichen Umfang dieses Geschäftsbereichs enthält die Bekanntmachung nicht.
Ankauf und Verwertung von Forderungen
Ein besonders umfangreicher Teil des Unternehmensgegenstands betrifft das Forderungsmanagement.
Die Gesellschaft darf sowohl gerichtlich festgestellte als auch noch nicht gerichtlich festgestellte Forderungsrechte von Dritten erwerben. Mit diesen Forderungen können auch dazugehörige Sicherungsrechte übernommen werden.
Nach dem Erwerb ist CUSTODIA berechtigt, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen und zu verwerten.
Das unterscheidet dieses Geschäftsmodell von einer bloßen Inkassodienstleistung für fremde Rechnung: Nach dem beschriebenen Unternehmensgegenstand kann CUSTODIA Forderungen selbst erwerben und anschließend als eigene Rechte geltend machen und wirtschaftlich verwerten.
Unternehmen hatte selbst Insolvenzantrag gestellt
Bei dem Verfahren handelt es sich ausdrücklich um einen Eigenantrag. Die CUSTODIA Forderungsmanagement GmbH hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.
Im Rahmen dieses Insolvenzeröffnungsverfahrens waren zunächst Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet worden. Diese Maßnahmen sollen üblicherweise verhindern, dass sich die Vermögenslage eines Schuldners bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nachteilig verändert.
Das Amtsgericht Karlsruhe hat diese Sicherungsmaßnahmen nun vollständig aufgehoben.
Grund für die Aufhebung wird nicht genannt
Aus der Bekanntmachung vom 28. August 2026 geht allerdings nicht hervor, weshalb die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben wurden.
Die Aufhebung bedeutet für sich genommen insbesondere nicht automatisch, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ebenso lässt sich daraus allein nicht ableiten, dass der Insolvenzantrag zurückgenommen oder abgewiesen wurde.
Gerade bei der CUSTODIA Forderungsmanagement GmbH dürfte für die wirtschaftliche Beurteilung zudem von Interesse sein, ob sich im Gesellschaftsvermögen noch erworbene Forderungsrechte, Sicherungsrechte, Beteiligungen oder andere Vermögenswerte befinden. Hierzu macht die aktuelle gerichtliche Mitteilung keine Angaben.
Sicher festgestellt werden kann aufgrund des Beschlusses vom 28. August 2026 zunächst nur: Die im Insolvenzantragsverfahren der CUSTODIA Forderungsmanagement GmbH angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden vom Amtsgericht Karlsruhe vollständig aufgehoben. Über den abschließenden Ausgang des Eigenantrags gibt diese Veröffentlichung allein noch keine Auskunft.