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Toilettenpapier für mehr als 1.000 Euro: Verbraucherzentrale warnt vor aggressiven Telefonverkäufen

Deans_Icons (CC0), Pixabay

Ein unerwarteter Telefonanruf wurde für eine 82-jährige Rentnerin in Sachsen zu einer teuren Angelegenheit. Eigentlich wollte die Seniorin Menschen mit Behinderungen unterstützen. Am Ende sollte sie Toilettenpapier und Küchenrollen für insgesamt mehr als 1.000 Euro kaufen.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen meldete sich telefonisch ein angeblicher Mitarbeiter des Unternehmens R.Kaniss aus Duisburg. Er erklärte, mit dem Kauf der Produkte könne die Seniorin die Beschäftigung von Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen unterstützen.

Die 82-Jährige lehnte zunächst ab. Sie könne weder mehr als 1.000 Euro bezahlen noch eine derart große Menge an Papierprodukten lagern. Doch der Verkäufer ließ offenbar nicht locker. Nach Schilderung der Seniorin soll er sogar unter Tränen und Flehen an sie appelliert haben. Schließlich stimmte sie einer Lieferung in vier Teilen zu.

260 Euro für die erste Lieferung

Schon die erste Teillieferung hatte einen stolzen Preis: 48 Rollen Toilettenpapier und 40 Rollen Küchenpapier kosteten zusammen 260,94 Euro.

Nach Berechnung der Verbraucherzentrale wurden damit etwa 2,64 Euro für eine Rolle Toilettenpapier und 2,85 Euro für eine Küchenrolle verlangt – zuzüglich Versandkosten. Die Verbraucherzentrale hält diese Preise im Vergleich zu üblichen Marktpreisen für unangemessen hoch.

Widerrufen – und trotzdem kamen weitere Mahnungen

Mit Unterstützung der Verbraucherzentrale widerrief die Seniorin den telefonisch geschlossenen Vertrag fristgerecht. Die bereits erhaltene Ware schickte sie mit dem beigefügten Retourenschein zurück und dokumentierte den Vorgang.

Trotzdem war die Sache nicht beendet. Nach Angaben der Verbraucherzentrale erhielt die Frau weiterhin Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen. Telefonisch soll ihr außerdem angekündigt worden sein, dass erneut Ware verschickt werde.

Die Verbraucherzentrale Sachsen bewertet ein solches Vorgehen gegenüber hilfsbereiten Menschen als äußerst unangemessen und warnt besonders ältere Verbraucher vor emotionalem Druck bei unerwarteten Verkaufsanrufen.

Wer einen solchen Anruf erhält, sollte sich nicht zu einer sofortigen Bestellung drängen lassen. Rechnungen und Vertragsunterlagen sollten genau geprüft und ein bestehendes Widerrufsrecht rechtzeitig schriftlich ausgeübt werden. Bei weiteren Zahlungsforderungen oder Mahnungen kann es sinnvoll sein, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Der Fall zeigt besonders deutlich: Mitgefühl und Hilfsbereitschaft sollten niemals unter emotionalem Druck zu einem teuren Kauf führen.

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