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JaKo Holding GmbH: Neue Bekanntmachung im laufenden Insolvenzverfahren
Neue Regeln ab September: Finanzamt nur noch mit Termin, strengere EU-Vorgaben und Alkoholverbot an Bahnhöfen
FRD Estate GmbH aus Berlin: Neue Bekanntmachung bei Immobiliengesellschaft

Neue Regeln ab September: Finanzamt nur noch mit Termin, strengere EU-Vorgaben und Alkoholverbot an Bahnhöfen

lenahelfinger (CC0), Pixabay

Der September bringt für Verbraucher, Beschäftigte, Steuerzahler und Reisende zahlreiche Veränderungen. Besonders in Bayern treten mehrere neue Regelungen gleichzeitig in Kraft – von verpflichtenden Terminbuchungen bei Finanzämtern über erweiterte Befugnisse für Lohnsteuerhilfevereine bis hin zu neuen EU-Vorgaben für Online-Shops und strengeren Regeln gegen Greenwashing.

Hinzu kommen praktische Änderungen im Alltag: Die Deutsche Bahn startet an ersten großen Bahnhöfen mit einem Alkoholkonsumverbot, wichtige Bahnstrecken werden modernisiert, das neue Ausbildungs- und Schuljahr beginnt und in München steht mit dem Oktoberfest eines der größten Volksfeste der Welt bevor.

Viele der Neuerungen treten bereits am 1. September 2026 in Kraft, weitere folgen im Laufe des Monats.

Finanzamt in Bayern: Ab September grundsätzlich nur noch mit Termin

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Bürger, die persönlich ein bayerisches Finanzamt aufsuchen wollen.

Ab dem 1. September 2026 muss für den Besuch eines Servicezentrums grundsätzlich vorab ein Termin vereinbart werden.

Ein Terminbuchungssystem existiert bereits seit 2024 flächendeckend. Bislang war eine vorherige Reservierung jedoch nicht durchgehend verpflichtend. Das ändert sich nun.

Künftig sollen Bürger ihren Besuch grundsätzlich vorab planen und einen Termin buchen.

Die Finanzverwaltung verspricht sich davon vor allem kürzere Wartezeiten und besser vorbereitete persönliche Gespräche.

Ein offener Tag pro Woche bleibt

Ganz ohne spontanen Zugang sollen die Finanzämter allerdings nicht auskommen.

Nach den angekündigten Regelungen bleibt in den Dienststellen jeweils ein sogenannter offener Tag bestehen. An diesem Wochentag sollen Bürger weiterhin ohne vorherige Terminvereinbarung erscheinen können.

Wer einen festen Termin möchte, kann diesen online über die Internetseiten der jeweiligen Finanzämter oder über das ELSTER-Portal buchen.

Auch Menschen ohne Internetzugang sollen weiterhin die Möglichkeit haben, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Damit versucht die Finanzverwaltung, den persönlichen Zugang zwar stärker zu organisieren, aber nicht vollständig zu digitalisieren.

Keine individuelle Steuerberatung im Servicezentrum

Wichtig ist dabei eine Einschränkung: Ein Termin im Servicezentrum des Finanzamtes ersetzt keine klassische Steuerberatung.

Die Mitarbeiter können allgemeine Auskünfte erteilen und bei bestimmten Verwaltungsfragen helfen. Eine umfassende individuelle steuerliche Beratung, wie sie beispielsweise Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine anbieten, gehört jedoch nicht zum Aufgabenbereich der Finanzämter.

Auch Fragen zu einem konkreten Steuerfall oder zu einer laufenden persönlichen Steuererklärung sollen nach Möglichkeit über die dafür vorgesehenen Kommunikationswege – insbesondere das ELSTER-Portal – geklärt werden.

Für Bürger bedeutet die Neuregelung deshalb vor allem: Wer persönlich zum Finanzamt möchte, sollte künftig vorher prüfen, ob ein Termin erforderlich ist und ob sein Anliegen überhaupt im Servicezentrum bearbeitet werden kann.

Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig mehr

Parallel zur neuen Terminpflicht bei den Finanzämtern verändert sich auch die steuerliche Beratung.

Zum 1. September 2026 tritt eine Reform des Steuerberatungsgesetzes in Kraft, die Lohnsteuerhilfevereinen größere Handlungsmöglichkeiten verschafft.

Bislang galten bei bestimmten Tätigkeiten feste Betragsgrenzen. Diese sollen teilweise entfallen.

Dadurch können Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder künftig in zusätzlichen Fällen unterstützen.

Auch organisatorisch wird mehr Flexibilität geschaffen: Eine Person darf künftig bis zu drei Beratungsstellen leiten. Bisher waren höchstens zwei zulässig.

Ziel der Reform ist es, insbesondere Arbeitnehmern und Rentnern weiterhin eine vergleichsweise kostengünstige steuerliche Unterstützung anbieten zu können.

Trotzdem bleiben Grenzen für Lohnsteuerhilfevereine

Aus den erweiterten Befugnissen wird allerdings keine uneingeschränkte Steuerberatung.

Lohnsteuerhilfevereine dürfen weiterhin nur innerhalb ihres gesetzlich festgelegten Tätigkeitsbereichs beraten.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Einkommensteuer und bestimmte damit verbundene Zuschlagsteuern.

Unternehmerische oder besonders komplexe steuerliche Sachverhalte bleiben damit weiterhin grundsätzlich Sache von Steuerberatern oder anderen entsprechend befugten Fachleuten.

Für Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen können sich dennoch praktische Vorteile ergeben, weil künftig mehr Fälle innerhalb der bestehenden Mitgliedschaft bearbeitet werden können.

Neue EU-Labels für Gewährleistung und Garantie

Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Online-Handel.

Ab dem 27. September 2026 gelten europaweit neue Informationspflichten zu Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien.

Online-Händler müssen künftig standardisierte Hinweise direkt beim Produkt anzeigen.

Dazu gehört ein einheitliches Gewährleistungslabel. Falls ein Hersteller zusätzlich eine eigene Garantie anbietet, muss auch dafür ein gesonderter Hinweis sichtbar gemacht werden.

Die Europäische Union will damit erreichen, dass Verbraucher schneller erkennen können, welche Rechte ihnen beim Kauf tatsächlich zustehen.

Gewährleistung und Garantie sollen verständlicher werden

Gerade die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden im Alltag häufig miteinander verwechselt.

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft grundsätzlich Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer, wenn eine gekaufte Ware mangelhaft ist.

Eine Herstellergarantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Leistung, deren Bedingungen vom Hersteller festgelegt werden.

Durch die neuen standardisierten Kennzeichnungen sollen Verbraucher künftig bereits während des Kaufprozesses besser erkennen können, welche gesetzlichen Mindestansprüche bestehen und welche zusätzlichen Leistungen ein Hersteller freiwillig verspricht.

Insbesondere beim Online-Shopping dürfte die Änderung deutlich sichtbar werden.

EU verschärft Regeln gegen Greenwashing

Noch größere Auswirkungen auf Werbung und Produktdarstellung könnten die ebenfalls ab 27. September geltenden neuen Vorgaben gegen irreführende Umweltwerbung haben.

Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen künftig nicht mehr ohne belastbare Grundlage verwendet werden.

Unternehmen müssen entsprechende Aussagen klar, objektiv und öffentlich überprüfbar belegen können.

Damit will die Europäische Union verhindern, dass Produkte oder Dienstleistungen mit positiven Umweltaussagen beworben werden, obwohl dafür keine ausreichende Grundlage existiert.

Nachhaltigkeitssiegel geraten stärker unter Druck

Besonders betroffen sind auch eigene Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel von Unternehmen.

Künftig sollen solche Kennzeichnungen nur noch dann verwendet werden können, wenn ein belastbares Zertifizierungssystem dahintersteht beziehungsweise die entsprechenden Voraussetzungen nachprüfbar sind.

Für Verbraucher bedeutet das: Umweltversprechen sollen transparenter und vergleichbarer werden.

Für Händler und Hersteller bedeutet es dagegen zusätzlichen Prüfungsaufwand.

Wer weiterhin mit Begriffen wie „grün“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ wirbt, muss künftig deutlich genauer darauf achten, ob diese Aussage rechtlich und inhaltlich abgesichert ist.

Bei Verstößen können Sanktionen beziehungsweise Bußgelder drohen.

Deutsche Bahn startet Alkoholverbot an ersten Bahnhöfen

Nicht nur beim Einkaufen und bei Behördenbesuchen ändert sich etwas.

Ab dem 1. September 2026 beginnt die Deutsche Bahn an ersten großen Bahnhöfen mit einem bundesweiten Alkoholkonsumverbot.

Damit soll der Konsum alkoholischer Getränke in bestimmten Bahnhofsbereichen eingeschränkt werden.

Die Maßnahme war bereits im Vorfeld kontrovers diskutiert worden.

Befürworter erhoffen sich davon mehr Sicherheit und weniger Konflikte. Kritiker stellen dagegen Fragen nach Kontrolle, Verhältnismäßigkeit und tatsächlicher Wirkung.

Wie stark Reisende die neue Regel im Alltag spüren werden, dürfte davon abhängen, an welchen Bahnhöfen und in welchen Bereichen das Verbot konkret umgesetzt wird.

Neue Einschränkungen auch auf der Schiene

Für Bahnreisende in Bayern gibt es im September zudem eine größere Baustelle.

Die Strecke Traunstein–Ruhpolding wird vom 1. September bis zum 9. November modernisiert.

Während der Arbeiten kommt es zu Sperrungen und Schienenersatzverkehr.

Pendler, Schüler und Urlauber müssen deshalb mit längeren Fahrzeiten und geänderten Verbindungen rechnen.

Die Arbeiten sind Teil der laufenden Modernisierung der Bahninfrastruktur.

Ausbildungsjahr startet Anfang September

Für viele junge Menschen markiert der September außerdem den Start in einen neuen Lebensabschnitt.

Rund um den 1. September beginnt in zahlreichen Betrieben das neue Ausbildungsjahr.

Das betrifft insbesondere Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und öffentlichem Dienst.

Für Ausbildungsbetriebe beginnt damit zugleich eine wichtige Phase der Nachwuchsgewinnung.

Seit Jahren klagen Unternehmen in vielen Branchen darüber, Ausbildungsplätze nicht vollständig besetzen zu können.

Der Start des Ausbildungsjahres ist deshalb nicht nur für die neuen Azubis relevant, sondern auch für den Arbeitsmarkt insgesamt.

Schulstart in Bayern am 15. September

Während in anderen Bundesländern das neue Schuljahr bereits früher begonnen hat, enden in Bayern die Sommerferien traditionell später.

Am 15. September 2026 beginnt dort das Schuljahr 2026/27.

Dabei tritt zugleich der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung stärker in den Mittelpunkt.

Die Kommunen und Schulen stehen vor der Herausforderung, ausreichend Plätze, Personal und geeignete Räume bereitzustellen.

Für viele Eltern könnte sich mit dem Rechtsanspruch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.

In der Praxis hängt die Qualität der Umsetzung jedoch stark davon ab, ob genügend Betreuungskapazitäten vorhanden sind.

Basketball-WM der Frauen in Berlin

Auch sportlich bringt der September ein Großereignis.

Vom 4. bis 13. September 2026 findet in Berlin die Basketball-Weltmeisterschaft der Frauen statt.

Die deutsche Hauptstadt wird damit für mehrere Tage zum Zentrum des internationalen Frauenbasketballs.

Das Turnier dürfte zahlreiche Besucher anziehen und dem Frauenbasketball in Deutschland zusätzliche Aufmerksamkeit verschaffen.

Oktoberfest beginnt am 19. September

In Bayern steht schließlich noch ein Ereignis an, das weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt ist.

Am 19. September 2026 beginnt in München das Oktoberfest.

Traditionell wird die Wiesn mit dem Einzug der Festwirte eröffnet.

Danach folgen mehr als zwei Wochen Volksfestbetrieb mit Millionen Besuchern aus Deutschland und dem Ausland.

Für München bedeutet das nicht nur Hochbetrieb auf der Theresienwiese, sondern auch volle Hotels, stark ausgelastete Verkehrsmittel und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.

September bringt ungewöhnlich viele Alltagsänderungen

Die Vielzahl der Neuerungen macht den September 2026 zu einem Monat, in dem Bürger an zahlreichen Stellen neue Regeln bemerken können.

Steuerzahler müssen sich an die Terminpflicht bei bayerischen Finanzämtern gewöhnen.

Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen können von erweiterten Beratungsmöglichkeiten profitieren.

Online-Shopper sollen durch neue EU-Labels besser über ihre Rechte informiert werden.

Unternehmen müssen vorsichtiger mit Umweltversprechen umgehen.

Bahnreisende müssen sich auf neue Alkoholregeln und Baustellen einstellen.

Und für Schüler, Auszubildende, Sportfans und Wiesn-Besucher beginnt gleichzeitig eine neue Saison.

Besonders Verbraucher profitieren von mehr Transparenz

Unter den zahlreichen Änderungen stechen die neuen EU-Regelungen für Verbraucher besonders hervor.

Die Kennzeichnung von Gewährleistung und Herstellergarantie soll rechtliche Ansprüche verständlicher machen.

Die strengeren Vorgaben gegen Greenwashing sollen gleichzeitig verhindern, dass Unternehmen mit Umweltversprechen werben, die sich nicht überprüfen lassen.

Damit setzt die EU stärker auf Transparenz unmittelbar beim Kauf.

Ob Verbraucher dadurch tatsächlich bessere Entscheidungen treffen können, wird allerdings auch davon abhängen, wie verständlich die neuen Labels gestaltet sind und wie konsequent Verstöße verfolgt werden.

Fazit: September 2026 verändert Behördenbesuche, Online-Shopping und Reisen

Der September bringt eine ungewöhnlich breite Mischung aus neuen Regeln und praktischen Veränderungen.

In Bayern dürfte vor allem die verpflichtende Terminvereinbarung bei Finanzämtern schnell auffallen. Deutschlandweit und europaweit sind dagegen die neuen Verbraucherschutzregeln im Online-Handel von Bedeutung.

Gleichzeitig sorgen das Alkoholverbot an ersten Bahnhöfen, Baustellen im Bahnverkehr, der Beginn des Ausbildungs- und Schuljahres sowie der Start des Oktoberfests für weitere Veränderungen im Alltag.

Besonders wichtig sind zwei Termine: Am 1. September treten zahlreiche nationale und bayerische Neuerungen in Kraft. Am 27. September folgen wesentliche neue EU-Vorgaben für Online-Händler und Umweltwerbung.

Für Verbraucher lohnt es sich deshalb, im September genauer hinzusehen – beim Finanzamt ebenso wie beim Online-Kauf oder auf dem Weg zum Bahnhof.

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