Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stellt eine geplante Verschärfung bei Krankmeldungen infrage. Die SPD-Chefin äußert Zweifel an dem Vorhaben, Beschäftigte grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag zur Vorlage einer ärztlichen Krankschreibung zu verpflichten.
Gegenüber der Funke Mediengruppe bezeichnete Bas eine solche Regelung als wenig sinnvoll. Ein Grund seien die zahlreichen Ausnahmen, die voraussichtlich notwendig wären. Zudem warnt die Arbeitsministerin vor einem möglichen gegenteiligen Effekt: Beschäftigte könnten bei einer Verpflichtung vom ersten Tag an häufiger unmittelbar eine Arztpraxis aufsuchen – und dort womöglich für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben werden.
Die geplante Regelung ist Teil eines Koalitionspakets von Union und SPD.
Krankschreibung bereits am ersten Tag
Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage, ab wann Beschäftigte bei einer Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen.
Eine generelle Pflicht vom ersten Krankheitstag an würde bedeuten, dass auch Beschäftigte mit kurzfristigen Beschwerden schneller einen Arzt kontaktieren müssten, wenn sie ihrem Arbeitsplatz krankheitsbedingt fernbleiben.
Bas bezweifelt, dass eine solche Verschärfung tatsächlich den gewünschten Nutzen bringt.
Gerade bei Erkrankungen, die möglicherweise bereits nach einem oder zwei Tagen wieder vorüber sind, könnte eine frühzeitige Arztpflicht zusätzlichen Aufwand verursachen.
Bas warnt vor gegenteiligem Effekt
Die Arbeitsministerin verweist dabei auf einen möglichen unerwünschten Nebeneffekt.
Wer bislang wegen einer kurzfristigen Erkrankung zu Hause bleibt und sich schnell erholt, könnte durch eine Bescheinigungspflicht gezwungen sein, unmittelbar ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Der Arzt könnte dann jedoch nicht nur den aktuellen Krankheitstag bescheinigen, sondern den Patienten vorsorglich für mehrere Tage arbeitsunfähig schreiben.
Damit könnte eine Maßnahme, die Fehlzeiten möglicherweise begrenzen soll, im Einzelfall sogar dazu führen, dass Beschäftigte länger offiziell krankgeschrieben sind.
Ob dieser Effekt tatsächlich in größerem Umfang eintreten würde, ist damit allerdings noch nicht belegt. Bas führt ihn als Argument gegen die Sinnhaftigkeit einer pauschalen Verpflichtung an.
Zusätzliche Belastung für Arztpraxen möglich
Hinzu kommt die Frage, welche Auswirkungen eine solche Regelung auf Hausarztpraxen hätte.
Müssten Beschäftigte grundsätzlich bereits für einen einzelnen Krankheitstag eine ärztliche Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit veranlassen, könnte die Zahl entsprechender Arztkontakte steigen.
Das wäre insbesondere während Erkältungs- und Grippewellen relevant, wenn viele Praxen ohnehin stark ausgelastet sind.
Eine Krankschreibungspflicht vom ersten Tag wäre deshalb nicht ausschließlich eine arbeitsrechtliche Frage. Sie könnte zugleich Auswirkungen auf das Gesundheitssystem haben.
Zahlreiche Ausnahmen machen Bas skeptisch
Bas begründet ihre Zweifel außerdem mit den voraussichtlich notwendigen Ausnahmen.
Je mehr Sonderregelungen eine allgemeine Verpflichtung benötigt, desto stärker stellt sich aus ihrer Sicht die Frage, ob eine solche Regelung überhaupt praktikabel und sinnvoll ist.
Damit kommt Kritik an einem Vorhaben ausgerechnet aus dem von Bas geführten Arbeitsministerium beziehungsweise von der SPD-Vorsitzenden selbst.
Das ist politisch relevant, weil die Maßnahme Bestandteil eines Koalitionspakets von Union und SPD ist.
Koalition muss Details noch klären
Die Äußerungen zeigen, dass bei der konkreten Umsetzung offenbar noch Diskussionsbedarf besteht.
Entscheidend wird sein, wie eine mögliche Neuregelung am Ende ausgestaltet wird, welche Beschäftigtengruppen davon betroffen wären und welche Ausnahmen vorgesehen werden.
Auch die Frage, welchen konkreten Zweck die Verschärfung erfüllen soll und ob dieser durch eine Krankschreibung ab dem ersten Tag tatsächlich erreicht werden kann, dürfte in der weiteren politischen Debatte eine zentrale Rolle spielen.
Bas macht jedenfalls deutlich, dass sie von einer pauschalen Lösung nicht überzeugt ist.
Debatte über Krankheitstage bekommt neue Richtung
Die Diskussion über Fehlzeiten von Beschäftigten wird seit längerem auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt. Arbeitgeber haben ein Interesse daran, krankheitsbedingte Ausfälle möglichst gering zu halten. Gleichzeitig müssen tatsächlich erkrankte Beschäftigte die Möglichkeit haben, sich zu erholen, ohne unnötige bürokratische oder medizinische Hürden überwinden zu müssen.
Eine Bescheinigungspflicht ab dem ersten Krankheitstag berührt genau diesen Konflikt.
Sie könnte die Kontrolle erhöhen. Gleichzeitig könnte sie aber mehr Arztkontakte, zusätzliche Bürokratie und möglicherweise sogar längere Krankschreibungen verursachen.
Bas bremst bei Verschärfung
Mit ihrer Kritik stellt sich die Bundesarbeitsministerin nicht grundsätzlich gegen Regeln zur Dokumentation von Arbeitsunfähigkeit. Sie bezweifelt vielmehr, dass eine allgemeine Verpflichtung zur Krankschreibung bereits am ersten Tag das geeignete Instrument ist.
Damit dürfte das Thema innerhalb der Koalition noch für Diskussionen sorgen.
Fazit: Die geplante Krankschreibungspflicht ab dem ersten Krankheitstag ist politisch keineswegs ausgemacht. Arbeitsministerin Bärbel Bas hält eine pauschale Regelung wegen der notwendigen Ausnahmen für wenig sinnvoll und warnt vor einem paradoxen Effekt: Wer wegen eines einzigen Tages zum Arzt gehen muss, könnte anschließend gleich für mehrere Tage krankgeschrieben werden. Ob und in welcher Form die im Koalitionspaket vorgesehene Maßnahme tatsächlich umgesetzt wird, bleibt damit eine entscheidende Frage der weiteren Beratungen.