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Shield Engineering GmbH & Co. KG aus Ahaus: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Shield Engineering GmbH & Co. KG mit Sitz in Ahaus ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Münster hat am 25. August 2026 um 11:47 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 85 IN 40/26 geführt. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Industriestraße 12, 48683 Ahaus und ist beim Amtsgericht Coesfeld unter HRA 9035 im Handelsregister eingetragen.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Shield Group Verwaltungs GmbH, die beim Amtsgericht Coesfeld unter HRB 16847 eingetragen ist. Diese wird durch Geschäftsführer Björn Borgmann vertreten.

Immobilien, Fahrzeuge und technische Anlagen für die Shield Group

Die Shield Engineering GmbH & Co. KG erfüllt innerhalb der Shield Group offenbar insbesondere eine Besitz- und Vermietungsfunktion. Nach dem eingetragenen Unternehmensgegenstand kauft die Gesellschaft technische Anlagen, bewegliche und unbewegliche Betriebsausstattung, Fahrzeuge und Immobilien.

Diese Vermögensgegenstände werden anschließend an die übrigen Gesellschaften der Shield Group vermietet beziehungsweise verpachtet.

Damit ist die Gesellschaft für die Insolvenz-Auswertung insbesondere wegen ihres Immobiliengeschäfts relevant. Zugleich hält und bewirtschaftet sie offenbar wesentliche Sachwerte, die von anderen Gesellschaften der Unternehmensgruppe genutzt werden.

Tanja Kreimer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt

Das Amtsgericht Münster bestellte Rechtsanwältin Tanja Kreimer aus Stadtlohn zur vorläufigen Insolvenzverwalterin.

Die Shield Engineering GmbH & Co. KG kann seitdem nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Verfügungen sind grundsätzlich nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Tanja Kreimer wurde außerdem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner dürfen nicht mehr ohne Beachtung der gerichtlichen Anordnung unmittelbar an die Gesellschaft zahlen.

Zwangsvollstreckungen vorläufig gestoppt

Das Gericht hat zusätzlich Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.

Mit dem Beschluss vom 25. August 2026 ist das Insolvenzverfahren über die Shield Engineering GmbH & Co. KG noch nicht endgültig eröffnet. Die Sicherungsmaßnahmen gelten zunächst bis zur Entscheidung des Amtsgerichts Münster über den Insolvenzantrag.

Aufgrund des Erwerbs und der Vermietung beziehungsweise Verpachtung von Immobilien und anderen Vermögensgegenständen innerhalb der Shield Group gehört die Gesellschaft zu den für Ihre Auswertung relevanten Unternehmen.

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