Die Agrar-Energie-Gesellschaft Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Hopsten kann kein reguläres Insolvenzverfahren durchlaufen. Das Amtsgericht Münster hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 83 IN 29/25 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Hauernweg 17, 48496 Hopsten und ist beim Amtsgericht Steinfurt unter HRB 5982 im Handelsregister eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Heinrich Lambrecht-Speller.
Der Insolvenzantrag war bereits am 13. November 2025 beim Gericht eingegangen und wurde von der Gesellschaft selbst gestellt.
Beteiligungsgesellschaft fungiert als Komplementärin
Die Agrar-Energie-Gesellschaft Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH ist nach ihrem Unternehmensgegenstand die Komplementärin der Agrar-Energie-Gesellschaft mbH & Co. KG.
Damit handelt es sich um eine für Ihre Auswahl relevante Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft. Als Komplementärin übernimmt eine solche Gesellschaft insbesondere die Stellung der persönlich haftenden Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft.
Vermögen reicht nicht einmal für die Verfahrenskosten
Aus der Entscheidung des Amtsgerichts geht hervor, dass bei der Gesellschaft grundsätzlich ein Insolvenzgrund vorliegt. Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens reicht dies allerdings nicht aus.
Nach den Feststellungen des Gerichts ist voraussichtlich nicht genügend Vermögen vorhanden, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Grundlage für diese Einschätzung war insbesondere das schriftliche Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Holger Domeyer aus Emsdetten vom 29. Juli 2026.
Auch ein ausreichender Kostenvorschuss wurde nicht eingezahlt. Deshalb musste das Gericht den Insolvenzantrag nach § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abweisen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Agrar-Energie-Gesellschaft Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Münster erging am 24. August 2026. Damit kam es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.