Die K-Garten Objekt-Service GmbH mit Sitz in Heidelberg ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Heidelberg hat am 19. August 2026 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 51 IN 423/26 geführt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 750635 eingetragen. Geschäftsführer ist Uwe Kolodziej. Als Geschäftsanschrift wird Schlosskirschenweg 18 in 69124 Heidelberg angegeben.
Das Unternehmen ist im Bereich Garten- und Landschaftsbau beziehungsweise Gartenpflege tätig. Gegenstand der Geschäftstätigkeit ist der Bau und die Wartung von Gartenanlagen, insbesondere in der Region Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe.
Das Amtsgericht Heidelberg ordnete am 19. August 2026 um 10:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 InsO an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mirko Lehnert aus Mannheim bestellt.
Verfügungen der K-Garten Objekt-Service GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Gesellschaft darf zudem nicht mehr selbst über ihre Bankkonten und Außenstände verfügen. Die entsprechenden Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse wurden insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Dieser darf Bankguthaben und Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen.
Schuldner der Gesellschaft dürfen Zahlungen nicht mehr unmittelbar an die K-Garten Objekt-Service GmbH leisten, sondern müssen die gerichtlichen Anordnungen zugunsten des vorläufigen Insolvenzverwalters beachten.
Gleichzeitig hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt und bereits begonnene Vollstreckungen einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter soll nun insbesondere das Vermögen der Gesellschaft sichern und prüfen, ob dieses ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Bei der Entscheidung handelt es sich um Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K-Garten Objekt-Service GmbH ist damit noch nicht eröffnet.
Hinweis zur Firmenbezeichnung: In Ihrer Überschrift steht „K-Gartengestaltung GmbH“. In der gerichtlichen Bekanntmachung wird die betroffene Gesellschaft dagegen ausdrücklich als K-Garten Objekt-Service GmbH bezeichnet. Für den Insolvenzbericht habe ich deshalb die im Gerichtsbeschluss genannte Firmierung verwendet.