Die City Hostel Rheine GmbH mit Sitz in Rheine ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Münster hat am 19. August 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 79 IN 32/26 geführt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Steinfurt unter HRB 8454 eingetragen. Geschäftsführer ist Pierre Emmerich. Die Geschäftsanschrift befindet sich in der Matthiasstraße 6 in 48431 Rheine.
Die City Hostel Rheine GmbH ist im Beherbergungs- und Vermietungsbereich tätig. Der Unternehmensgegenstand ist vergleichsweise breit gefasst. Dazu gehören der Betrieb von Herbergen, Hostels, Pensionen und Wohnheimen sowie von Notunterkünften. Außerdem darf die Gesellschaft Zimmer und Ferienwohnungen vermieten.
Zum Geschäftsfeld gehören darüber hinaus der Betrieb von Boardinghäusern, die Vermietung möblierter Apartments und Wohnungen sowie der Betrieb von Jugendherbergen und Jugendgästehäusern. Damit richtet sich das Geschäftsmodell nicht ausschließlich an klassische Hotel- oder Hostelgäste, sondern umfasst unterschiedliche Formen der kurz-, mittel- und längerfristigen Unterbringung.
Das Amtsgericht Münster ordnete am 19. August 2026 um 11:13 Uhr Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 InsO an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christopher Tallen aus Rheine bestellt.
Verfügungen der City Hostel Rheine GmbH über ihr Vermögen sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem dürfen Schuldner des Unternehmens Zahlungen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Darüber hinaus hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt beziehungsweise bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Bei der Entscheidung handelt es sich zunächst um eine Sicherungsmaßnahme im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das eigentliche Insolvenzverfahren über das Vermögen der City Hostel Rheine GmbH ist damit noch nicht eröffnet.