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Warnung vor „Pluto Reisen“: Familie zahlt mehr als 2.300 Euro – Veranstalter nicht mehr erreichbar

geralt (CC0), Pixabay

Eine Familie aus Dessau-Roßlau wollte in den Oktoberferien gemeinsam in die Türkei reisen. Gebucht war ein Familienzimmer mit Meerblick in einem hochwertigen Hotel samt „All Inclusive Plus“. Doch aus der Urlaubsvorfreude ist inzwischen große Unsicherheit geworden: Der Reiseveranstalter „Pluto Reisen“ ist für die Familie nicht mehr erreichbar. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt deshalb vor Reiseangeboten des Anbieters.

Besonders problematisch: Obwohl die Familie einen Reisesicherungsschein erhalten hatte, weist der Deutsche Reisesicherungsfonds darauf hin, dass Pluto Reisen dort nicht gegen Insolvenz abgesichert ist und vom Fonds keine Sicherungsscheine an den Veranstalter ausgegeben worden seien.

Rund 2.350 Euro bereits überwiesen

Die vierköpfige Familie hatte ihre Türkei-Reise im April 2026 online gebucht. Wenige Tage später überwies sie eine Anzahlung von rund 700 Euro. Anfang Juni folgte die Restzahlung von etwa 1.650 Euro.

Insgesamt gingen damit ungefähr 2.350 Euro an den Reiseveranstalter.

Danach brach der Kontakt offenbar ab. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist die Internetseite des Veranstalters inzwischen abgeschaltet, die angegebene Telefonnummer nicht mehr gültig. Ob tatsächlich eine Insolvenz vorliegt, geht aus der Mitteilung der Verbraucherzentrale allerdings nicht hervor.

Reisesicherungsschein sorgt für zusätzliche Fragen

Die Familie hatte nach der Buchung einen Reisesicherungsschein von Pluto Reisen erhalten. Ein solcher Sicherungsschein soll Reisende bei einer Pauschalreise grundsätzlich davor schützen, im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters ihre geleisteten Zahlungen zu verlieren.

Doch genau hier liegt in diesem Fall das Problem.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale warnt die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH davor, dass Pluto Reisen nicht beim Deutschen Reisesicherungsfonds gegen Insolvenz abgesichert ist. Zudem seien an den Reiseveranstalter keine Sicherungsscheine durch den DRSF ausgegeben worden.

Damit bestehen erhebliche Zweifel daran, ob der der Familie ausgehändigte Sicherungsschein tatsächlich einen wirksamen Insolvenzschutz vermittelt.

Sollte der Reiseveranstalter insolvent sein und kein wirksamer Absicherungsschutz bestehen, könnte die Familie auf dem bereits gezahlten Reisepreis sitzen bleiben.

Noch nicht bezahlt? Verbraucherzentrale rät von Zahlung ab

Besonders wichtig ist die Warnung für Kunden, die bereits eine Pauschalreise bei Pluto Reisen gebucht, den Reisepreis aber noch nicht oder nicht vollständig bezahlt haben.

Nach Empfehlung der Verbraucherzentrale sollten Betroffene derzeit keine weiteren Zahlungen an Pluto Reisen leisten, solange nicht geklärt ist, ob eine wirksame Insolvenzabsicherung besteht.

Grundsätzlich sollten Reisende vor einer Zahlung kontrollieren, ob sie einen Reisesicherungsschein erhalten haben. Entscheidend ist außerdem, welches Unternehmen beziehungsweise welcher Absicherer auf dem Sicherungsschein genannt wird.

Bei Zweifeln empfiehlt sich eine direkte Nachfrage bei dem dort angegebenen Absicherungsunternehmen. Außerdem sollte überprüft werden, ob der auf dem Sicherungsschein angegebene Absicherungszeitraum den Zeitpunkt der Reisebuchung tatsächlich umfasst.

Warum der Reisesicherungsschein so wichtig ist

Bei Pauschalreisen sieht das deutsche Reiserecht eine Insolvenzabsicherung vor. Der Veranstalter darf Zahlungen auf den Reisepreis grundsätzlich nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen entgegennehmen, insbesondere wenn die vorgeschriebene Absicherung gewährleistet ist und dem Reisenden ein entsprechender Sicherungsnachweis zur Verfügung gestellt wurde.

Der Sicherungsschein ist deshalb keine belanglose Formalität. Er soll gewährleisten, dass Kundengelder bei einer Insolvenz des Veranstalters geschützt sind.

Nach Empfehlung der Verbraucherzentrale sollte deshalb grundsätzlich vor der ersten Zahlung geprüft werden, ob eine wirksame Absicherung vorhanden ist. Stellt ein Reiseveranstalter trotz Aufforderung keinen erforderlichen Sicherungsschein zur Verfügung, können Reisende nach Angaben der Verbraucherzentrale den Reisevertrag kündigen.

Auch vor gefälschten Reiseangeboten wird gewarnt

Unabhängig vom konkreten Fall Pluto Reisen warnt die Verbraucherzentrale vor einer zunehmenden Zahl betrügerischer Reiseangebote im Internet.

Kriminelle nutzen professionell gestaltete Internetseiten, attraktive Fotos und teilweise ungewöhnlich niedrige Preise, um Reisende zu Zahlungen zu bewegen. Dabei können Unterkünfte oder komplette Reiseangebote vorgetäuscht werden.

Ein auffallend günstiger Preis sollte deshalb Anlass sein, den Anbieter genauer zu überprüfen. Zeitdruck ist ebenfalls ein Warnzeichen. Aussagen, wonach ein außergewöhnliches Angebot nur für wenige Stunden verfügbar sei und deshalb sofort bezahlt werden müsse, sollten Verbraucher skeptisch machen.

Positive Bewertungen sind kein Beweis für Seriosität

Auch zahlreiche gute Bewertungen bieten keinen sicheren Schutz. Bewertungen und Erfahrungsberichte können manipuliert oder vollständig erfunden sein.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, Informationen aus mehreren voneinander unabhängigen Quellen miteinander zu vergleichen. Zusätzlich sollten Impressum, Unternehmensanschrift, Kontaktmöglichkeiten und insbesondere die Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters überprüft werden.

Für Kunden von Pluto Reisen ist die Situation besonders ernst: Wer bereits bezahlt hat, sollte seinen Sicherungsschein genau überprüfen und sich unmittelbar an das darauf genannte Absicherungsunternehmen wenden. Wer noch Geld an Pluto Reisen zahlen müsste, sollte nach der aktuellen Warnung der Verbraucherzentrale zunächst keine weitere Zahlung leisten.

Besteht der Verdacht, dass ein betrügerisches Reiseangebot vorliegt, empfiehlt die Verbraucherzentrale außerdem eine Strafanzeige bei der Polizei.

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