Die „Recht Inkasso GmbH“ aus Halberstadt steht auf der aktuellen Schwarzen Liste der Verbraucherzentrale Sachsen für betrügerische Inkassoschreiben. Genannt werden dort ausdrücklich die Bezeichnung „Recht Inkasso GmbH“, die Namen „Dr. RA Daniel Recht“ und „RA Detlef Mielke“, die Anschrift Nikolaus-Otto-Straße 52, 38820 Halberstadt, sowie die Internetadresse rechtinkasso.org. Die Verbraucherzentrale fordert bei den auf dieser Liste aufgeführten Absendern dazu auf, kein Geld zu überweisen.
Damit handelt es sich nicht lediglich um eine allgemeine Warnung vor dubiosen Inkassoforderungen: Die konkrete Kombination aus Firmenbezeichnung, angeblichen Rechtsanwälten, Anschrift und Internetdomain wird auf der Warnliste genannt. Auch Verbraucherzentralen in anderen Bundesländern führen dieselben Angaben in ihren entsprechenden Listen.
Besonders tückisch ist der professionelle Auftritt im Internet. Auf rechtinkasso.org bezeichnet sich die „Recht Inkasso GmbH“ selbst als Anbieter für „professionelles Forderungsmanagement in Deutschland“. Angeboten werden angeblich außergerichtliches Inkasso, gerichtliche Mahnverfahren und die Überwachung titulierten Forderungen. Außerdem wirbt die Seite ausdrücklich mit der Bearbeitung von Forderungen aus „Lotterien & Gewinnspielen“. Als Kontakt werden die Halberstädter Anschrift, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben.
Gerade dieser seriös wirkende Internetauftritt sollte Verbraucher nicht dazu verleiten, die Forderung ungeprüft zu begleichen. Die Selbstdarstellung einer Internetseite ist kein Nachweis dafür, dass ein Inkassounternehmen tatsächlich berechtigt ist, eine bestimmte Forderung einzuziehen. Entscheidend ist vielmehr, ob überhaupt ein Vertrag beziehungsweise eine ursprüngliche Forderung besteht und ob der Absender tatsächlich zur Rechtsdienstleistung beziehungsweise zum Inkasso berechtigt ist.
Wer ein Schreiben unter dem Namen „Recht Inkasso GmbH“, „Dr. RA Daniel Recht“ oder „RA Detlef Mielke“ erhält, sollte daher zunächst weder überweisen noch eine Einzugsermächtigung erteilen. Das entspricht ausdrücklich der Empfehlung der Verbraucherzentrale für die auf ihrer Schwarzen Liste genannten Absender.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich die angebliche Forderung auf Gewinnspiele, Lotterien oder andere vermeintliche Verträge bezieht, an deren Abschluss sich der Empfänger nicht erinnern kann. Auch kurze Zahlungsfristen, hohe Zusatzgebühren und Drohungen mit gerichtlichen Konsequenzen sollten nicht dazu führen, eine unbekannte Forderung vorschnell zu bezahlen.
Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen einem Inkassobrief und amtlicher Gerichtspost. Ein gewöhnliches Forderungsschreiben ist noch kein Vollstreckungstitel. Geht dagegen tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid ein, darf dieser nicht ignoriert werden; dann müssen die darin genannten Fristen beachtet werden.