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GEPA Projektgesellschaft mbH aus Duisburg: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die GEPA Projektgesellschaft mbH mit Sitz in Duisburg ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Duisburg hat am 14. August 2026 um 12:55 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 620 IN 1878/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Viktoriastraße 33 in 47198 Duisburg und ist beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 35252 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Wolfgang Marbach.

Bei der GEPA Projektgesellschaft mbH handelt es sich um eine Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft. Ihr Unternehmensgegenstand ist konkret auf die Liegenschaft „ehemalige Spinnerei Diltey“ in der Broicher Straße 31 in Mönchengladbach ausgerichtet. Die Gesellschaft befasst sich mit dem Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten auf diesem Areal.

Zum Geschäftszweck gehören darüber hinaus die Entwicklung, Planung, Erschließung und sonstige Bearbeitung der Liegenschaft und der dort vorhandenen Gebäude. Anschließend sollen die Immobilien beziehungsweise Flächen vermarktet, vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Damit ist die Gesellschaft unmittelbar im Bereich der Immobilienprojektentwicklung tätig.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Rechtsanwalt Mark Steh aus Duisburg bestellt. Die GEPA Projektgesellschaft mbH kann seit der gerichtlichen Anordnung nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zugleich dürfen Schuldner der Gesellschaft Zahlungen nicht mehr unmittelbar an die GEPA Projektgesellschaft mbH leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Das Gericht hat außerdem Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.

Bei dem Beschluss vom 14. August 2026 handelt es sich zunächst um Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEPA Projektgesellschaft mbH eröffnet wird, ist damit noch nicht getroffen.

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