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BSB Holding GmbH aus Weyhe: Insolvenzverfahren beschäftigt Gericht auch nach Jahren noch

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSB Holding GmbH aus Weyhe ist eine weitere gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang mit einer Nachtragsverteilung ergangen. Das Amtsgericht Syke hat am 14. August 2026 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters für die Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 15 IN 60/12 geführt.

Die BSB Holding GmbH hat ihren Sitz in der Mittelwendung 22 in 28844 Weyhe und ist beim Amtsgericht Walsrode unter HRB 110951 im Handelsregister eingetragen. Als Geschäftsführer werden Lars Küper und Stefan Stüssel genannt.

Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Wahrnehmung aller damit zusammenhängenden Angelegenheiten. Damit handelt es sich bei der Gesellschaft ihrem Unternehmenszweck nach um eine Beteiligungs- beziehungsweise Holdinggesellschaft.

Das Insolvenzverfahren läuft bereits seit mehreren Jahren. Die aktuelle Entscheidung betrifft nicht die Eröffnung eines neuen Insolvenzverfahrens, sondern eine Nachtragsverteilung innerhalb des bestehenden Verfahrens. Eine solche Nachtragsverteilung kann erforderlich werden, wenn nachträglich noch Vermögenswerte oder Geldbeträge zur Insolvenzmasse gelangen, die bei der ursprünglichen Verteilung noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer bestellt. Dieser hatte mit Schriftsatz vom 15. Juni 2026 beantragt, seine Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung festzusetzen.

Das Amtsgericht Syke bewertete die beantragte Vergütung als angemessen. Nach den Angaben im Beschluss wurden insbesondere die Dauer des Nachtragsverteilungsverfahrens und die Höhe der zur Verfügung stehenden Masse berücksichtigt. Das Gericht hielt deshalb einen Vergütungssatz von 200 Prozent für angemessen.

Hinzu kommen die erstattungsfähigen Auslagen sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer. Die konkreten Eurobeträge werden entsprechend den insolvenzrechtlichen Vorschriften nicht öffentlich bekannt gemacht. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, den gerichtlich festgesetzten Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Die Entscheidung zeigt, dass das bereits unter dem Aktenzeichen 15 IN 60/12 geführte Insolvenzverfahren der BSB Holding GmbH auch viele Jahre nach seinem Beginn noch nicht in jeder Hinsicht abgeschlossen ist. Die aktuelle Bekanntmachung betrifft allerdings ausschließlich die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters im Rahmen der Nachtragsverteilung und stellt weder eine neue Insolvenz noch eine erneute Eröffnung des Verfahrens dar.

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