Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor der Novaris Capital Limited veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde verfügt das Unternehmen über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich anzubieten. Anleger sollten daher bei Angeboten des Unternehmens besondere Vorsicht walten lassen.
Wie die FMA am 31. Juli 2026 mitteilte, tritt der Anbieter unter der Internetadresse novaris-capitallimited.ltd sowie der E-Mail-Adresse support@novaris-capitallimited.ltd auf. Als Unternehmenssitz wird gegenüber Kunden London angegeben.
Nach Feststellung der Finanzmarktaufsicht besitzt die Novaris Capital Limited jedoch keine Konzession, um in Österreich konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte zu erbringen. Insbesondere ist das Unternehmen nicht berechtigt, die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden anzubieten, wie sie unter § 3 Abs. 2 Z 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) geregelt ist.
FMA rät Anlegern zur Vorsicht
Mit der Veröffentlichung der Warnung möchte die FMA potenzielle Anleger darauf aufmerksam machen, dass der Anbieter nicht über die erforderliche aufsichtsrechtliche Zulassung verfügt. Wer Finanzdienstleistungen oder Kapitalanlagen in Anspruch nehmen möchte, sollte vor einer Investition sorgfältig prüfen, ob der jeweilige Anbieter von der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde zugelassen und beaufsichtigt wird.
Die Warnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass bereits strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Sie weist jedoch darauf hin, dass das Unternehmen die genannten Finanzdienstleistungen in Österreich nicht rechtmäßig anbieten darf.
Warnung basiert auf dem Wertpapieraufsichtsgesetz
Die Veröffentlichung erfolgte auf Grundlage von § 92 Abs. 11 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018. Die FMA veröffentlicht regelmäßig derartige Warnhinweise, um Verbraucher vor möglichen Risiken im Zusammenhang mit nicht konzessionierten Finanzanbietern zu schützen und für mehr Transparenz auf dem österreichischen Finanzmarkt zu sorgen.