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Designplan68 UG: Eigenantrag auf Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Designplan68 UG wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Reinbek hat den von der Gesellschaft selbst gestellten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 75/26 durch Beschluss vom 22. Juli 2026 mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Insolvenzmasse abgewiesen.

Die Gesellschaft hat ihren Geschäftssitz in der Im Hopfenbach 1a in 22926 Ahrensburg und ist beim Registergericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 182270 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Thomas Schmidt.

Nach dem Unternehmensgegenstand ist die Designplan68 UG im Bereich Design-, Planungs- und Gestaltungsdienstleistungen tätig. Hierzu gehören insbesondere die Entwicklung kreativer Gestaltungskonzepte, grafische und digitale Designleistungen sowie Beratungs- und Planungsarbeiten für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Gerade kleinere Agenturen und Kreativdienstleister stehen seit einigen Jahren unter einem erheblichen wirtschaftlichen Druck. Eine schwächere Investitionsbereitschaft vieler Kunden, steigende Personal- und Betriebskosten sowie der zunehmende Wettbewerb durch digitale Anbieter belasten die Ertragslage zahlreicher Unternehmen der Branche.

Mit ihrem Eigenantrag beantragte die Gesellschaft die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens prüfte das Insolvenzgericht, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, um zumindest die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die vorhandene Insolvenzmasse hierfür nicht ausreicht. Der Antrag wurde deshalb gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abgewiesen.

Die Abweisung mangels Masse hat zur Folge, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und kein Insolvenzverwalter bestellt werden kann. Gläubiger erhalten somit nicht die Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anzumelden und an einer Verteilung der Insolvenzmasse teilzunehmen. Die gerichtliche Entscheidung macht deutlich, dass die wirtschaftlichen Mittel der Gesellschaft nach Auffassung des Gerichts nicht einmal ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu finanzieren.

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Reinbek ist das Insolvenzeröffnungsverfahren der Designplan68 UG beendet. Die Entscheidung stellt keine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens dar, sondern dokumentiert vielmehr, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgrund fehlender Masse nicht erfüllt sind.

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