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VINOY AG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die VINOY AG mit Sitz in der Hubertusallee 45 in 14193 Berlin ist das Insolvenzantragsverfahren ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet worden. Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 20. Mai 2026 den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 3615 IN 321/25 geführt.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass nach Auffassung des Insolvenzgerichts das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In einem solchen Fall wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Für Gläubiger ist dies regelmäßig mit geringen Aussichten verbunden, offene Forderungen noch realisieren zu können. Gleichzeitig stellt eine solche Entscheidung einen deutlichen Hinweis auf die angespannte wirtschaftliche Situation des Unternehmens dar.

Die VINOY AG wurde im Jahr 2007 gegründet und war auf Dienstleistungen rund um das Thema Fahrzeugglas spezialisiert. Zum Unternehmensgegenstand gehörten insbesondere die Reparatur und der Austausch von Verbundglasscheiben, vor allem von Frontscheiben an Kraftfahrzeugen. Das Unternehmen arbeitete dabei mit einem Netzwerk aus Subunternehmern und Franchise-Partnern zusammen und koordinierte die Vergabe entsprechender Aufträge.

Darüber hinaus umfasste die Geschäftstätigkeit den Vertrieb von Reparatursystemen für die Autoglasbranche sowie die Ausbildung und Schulung von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Franchise-Nehmern. Ergänzend bot die Gesellschaft Beratungsleistungen für Unternehmen – soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich war – sowie Marketing- und Back-Office-Dienstleistungen an. Mit diesem Geschäftsmodell verstand sich die VINOY AG als Systemanbieter für Betriebe der Fahrzeugglasbranche und unterstützte ihre Partner sowohl im operativen Geschäft als auch bei organisatorischen und vertrieblichen Aufgaben.

Im Laufe ihrer Unternehmensgeschichte verlegte die Gesellschaft ihren Sitz mehrfach innerhalb Berlins und war zuletzt in der Hubertusallee ansässig. Das Unternehmen war über Jahre hinweg unter der Marke „Steinschlag Express“ am Markt präsent und bot bundesweit Dienstleistungen rund um Steinschlagreparaturen und den Austausch von Fahrzeugscheiben an.

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg ist das Insolvenzantragsverfahren zunächst beendet. Ob künftig weitere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen oder ein erneuter Insolvenzantrag folgen werden, bleibt abzuwarten. Die Abweisung mangels Masse stellt jedoch einen erheblichen Einschnitt für die Gesellschaft dar und verdeutlicht, dass die wirtschaftlichen Mittel zuletzt nicht mehr ausreichten, um ein Insolvenzverfahren zu finanzieren.

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