Die FAME Investments AG in Abwicklung verfügt nicht mehr über eine Konzession als Wertpapierfirma. Wie aus einer aktuellen Bekanntmachung hervorgeht, ist die Zulassung des Unternehmens infolge einer freiwilligen Zurücklegung mit Wirkung zum 19. Juni 2026 erloschen.
Die Veröffentlichung wurde am 9. Juli 2026 bekannt gemacht und als Konzessionsänderung veröffentlicht. Mit dem Erlöschen der Konzession verliert die Gesellschaft die aufsichtsrechtliche Erlaubnis, die entsprechenden Wertpapierdienstleistungen anzubieten oder auszuüben.
Das Unternehmen befindet sich bereits in Abwicklung. Die nun erfolgte Rückgabe der Konzession ist ein weiterer formaler Schritt im Rahmen dieses Prozesses. Hinweise auf einen Entzug der Zulassung durch die Aufsichtsbehörde liegen nicht vor. Vielmehr erfolgte das Erlöschen ausdrücklich aufgrund der freiwilligen Zurücklegung durch die Gesellschaft.
Für bestehende Kunden und Geschäftspartner bedeutet die Bekanntmachung, dass die FAME Investments AG keine konzessionspflichtigen Wertpapiergeschäfte mehr durchführen darf. Bereits bestehende Verpflichtungen und die ordnungsgemäße Abwicklung laufender Angelegenheiten bleiben hiervon grundsätzlich unberührt und erfolgen im Rahmen des Abwicklungsverfahrens.
Mit dem Erlöschen der Konzession endet zugleich die aufsichtsrechtliche Eigenschaft der FAME Investments AG als zugelassene Wertpapierfirma. Damit ist ein weiterer Meilenstein im geordneten Rückzug des Unternehmens aus dem regulierten Wertpapiergeschäft erreicht.