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Cannabis bleibt trotz Teillegalisierung riskant: Diese Regeln sollten Verbraucher kennen

elsaolofsson (CC0), Pixabay

Seit der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 hat sich die Rechtslage in Deutschland grundlegend verändert. Erwachsene dürfen Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen besitzen und konsumieren. Doch viele Verbraucher unterschätzen, dass trotz der neuen Freiheiten weiterhin zahlreiche Vorschriften gelten. Wer die gesetzlichen Grenzen überschreitet oder Cannabis im Straßenverkehr oder an Minderjährige weitergibt, muss weiterhin mit empfindlichen Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Grundsätzlich dürfen volljährige Personen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit sowie bis zu 50 Gramm in der eigenen Wohnung besitzen. Außerdem ist der private Anbau von maximal drei blühenden Cannabispflanzen pro Person erlaubt. Allerdings gelten diese Mengen als absolute Obergrenzen. Wer sie überschreitet, riskiert zunächst Bußgelder und bei größeren Mengen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Der Konsum selbst ist ebenfalls nicht überall erlaubt. Verboten bleibt das Rauchen oder Konsumieren von Cannabis unter anderem in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen, an Schulen, Kindergärten, auf Spielplätzen, an öffentlichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen während bestimmter Tageszeiten. Verstöße können je nach Bundesland mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Besondere Vorschriften gelten für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren. Sie dürfen Cannabis zwar ebenfalls konsumieren, unterliegen jedoch strengeren Regeln. So dürfen sie über sogenannte Cannabis-Anbauvereinigungen nur begrenzte Mengen beziehen, zudem ist der zulässige THC-Gehalt eingeschränkt. Für Minderjährige bleibt Cannabis weiterhin vollständig verboten.

Auch nach der Teillegalisierung beginnt die Strafbarkeit bereits bei vergleichsweise geringen Überschreitungen der erlaubten Besitzmengen. Wer deutlich mehr Cannabis besitzt oder mit Cannabis handelt, muss weiterhin mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen rechnen. Besonders schwer wiegt dabei die Weitergabe von Cannabis an andere Personen. Selbst das kostenlose Überlassen eines Joints an Freunde kann bereits den Straftatbestand der unerlaubten Abgabe erfüllen.

Ein besonders großes Risiko besteht weiterhin im Straßenverkehr. Zwar wurde der gesetzliche THC-Grenzwert für Autofahrer angehoben, dennoch können bereits wenige Stunden nach dem Konsum Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden. Wer unter Cannabis-Einfluss Auto fährt, muss mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen.

Noch schwerwiegender können die Folgen für den Führerschein sein. Selbst wenn ein Strafverfahren später eingestellt wird, informieren Polizeibehörden häufig die zuständige Führerscheinstelle. Diese kann unabhängig vom Strafverfahren eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen oder im Einzelfall sogar die Fahrerlaubnis entziehen. Die Kosten einer MPU können sich einschließlich Vorbereitung und Abstinenznachweisen auf mehrere Tausend Euro summieren.

Die Strafverfolgung unterscheidet sich zudem teilweise zwischen den Bundesländern. Während einige Länder Verstöße vergleichsweise großzügig behandeln, verfolgen andere Bundesländer Cannabisverstöße deutlich konsequenter. Dennoch gelten die bundesweiten Regelungen des Konsumcannabisgesetzes grundsätzlich überall gleichermaßen.

Juristen raten Betroffenen außerdem zu besonderer Vorsicht bei Polizeikontrollen. Beschuldigte sind grundsätzlich nur verpflichtet, Angaben zu ihrer Person zu machen. Aussagen zum Konsum oder zur Herkunft des Cannabis müssen dagegen nicht gemacht werden. Auch freiwillige Urin- oder Speicheltests können verweigert werden. Wer sich frühzeitig anwaltlich beraten lässt, kann unter Umständen Nachteile im Strafverfahren oder gegenüber der Führerscheinstelle vermeiden.

Von der Teillegalisierung profitieren zudem Menschen, die in der Vergangenheit wegen heute erlaubter Besitzmengen verurteilt wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen können frühere Verurteilungen gelöscht oder noch nicht vollstreckte Strafen aufgehoben werden. Hierfür ist allerdings regelmäßig ein entsprechender Antrag erforderlich.

Die neue Gesetzeslage bringt damit zwar deutlich mehr Freiheiten für erwachsene Konsumenten, ersetzt jedoch keineswegs einen rechtsfreien Raum. Besitzgrenzen, Konsumverbote, Führerscheinregelungen und strafrechtliche Vorschriften gelten weiterhin und können erhebliche Folgen haben. Wer Cannabis konsumiert oder besitzt, sollte sich deshalb genau über die geltenden Regeln informieren, um Bußgelder, Strafverfahren oder den Verlust der Fahrerlaubnis zu vermeiden.

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