Dark Mode Light Mode

Arabisch-Islamische Religionsgemeinschaft Osnabrück e.V.: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für den Arabisch-Islamische Religionsgemeinschaft Osnabrück e.V. mit Sitz in Osnabrück wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Osnabrück hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 7. Juli 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 28 IN 33/25 mangels ausreichender Insolvenzmasse gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung abgewiesen.

Der Verein hat seinen Sitz in der Iburger Straße 15a, 49082 Osnabrück, und ist beim Amtsgericht Osnabrück unter der Vereinsregisternummer VR 3075 eingetragen. Als Vorstand ist Dr. Mohamed Zaki sen. eingetragen.

Die Arabisch-Islamische Religionsgemeinschaft Osnabrück e.V. verfolgte gemeinnützige und religiöse Zwecke. Zu den Aufgaben des Vereins gehörten die Förderung des islamischen Glaubenslebens, die Unterhaltung einer Moscheegemeinde, die Durchführung religiöser Veranstaltungen und Bildungsangebote sowie die Betreuung und Unterstützung der Gemeindemitglieder. Darüber hinaus engagierte sich der Verein im interkulturellen Austausch sowie in sozialen und integrationsfördernden Projekten.

Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen des Vereins nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Ein Insolvenzverwalter wird in solchen Fällen nicht bestellt und ein reguläres Insolvenzverfahren findet nicht statt.

Die Abweisung mangels Masse stellt regelmäßig einen gravierenden Einschnitt für die betroffene Organisation dar. Für Gläubiger bedeutet die Entscheidung, dass die Möglichkeiten zur Durchsetzung offener Forderungen erheblich eingeschränkt sind, da keine Insolvenzmasse zur Verteilung vorhanden ist.

Gegen den Beschluss kann innerhalb der gesetzlichen Frist die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Osnabrück eingelegt werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Mietvertrag endet nicht automatisch: Wer nach dem Tod eines Mieters in der Wohnung bleiben darf

Next Post

Starker Gewinn, sinkende Schulden – aber wie wetterfest ist der Windpark Handewitt-West wirklich?