Amtsgericht Meiningen – Aktenzeichen 1 IN 22/26
Allgemeines Verfügungsverbot gegen die Autohaus Schorr GmbH angeordnet
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus Schorr GmbH mit Sitz in der Wilhelm-Rinkens-Straße 1 in 99817 Eisenach hat das Amtsgericht Meiningen weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Jena unter der Handelsregisternummer HRB 403162 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Sascha Schorr vertreten.
Die Schuldnerin beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Mit der rechtlichen Vertretung wurde die Kanzlei Grentzebach & Kollegen aus Erfurt beauftragt.
Mit Beschluss vom 21.05.2026 um 12:00 Uhr verhängte das Insolvenzgericht ein allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Insolvenzordnung. Damit wurde der Gesellschaft untersagt, eigenständig über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen. Das Verbot umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen und Außenstände.
Durch die Anordnung soll verhindert werden, dass Vermögenswerte der Gesellschaft vor einer möglichen Insolvenzeröffnung beiseitegeschafft oder wirtschaftlich nachteilig verändert werden. Solche Maßnahmen dienen insbesondere dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung der späteren Insolvenzmasse.
Die Entscheidung verdeutlicht die wirtschaftlich angespannte Lage des Unternehmens und stellt einen bedeutenden Schritt innerhalb des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens dar.
Darüber hinaus weist das Gericht darauf hin, dass gegen den Beschluss die sofortige Beschwerde zulässig ist. Diese kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Meiningen eingelegt werden. Zusätzlich enthält die Entscheidung ausführliche Hinweise zu den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs und zur formgerechten Einreichung elektronischer Dokumente.
Amtsgericht Meiningen – Insolvenzgericht
21.05.2026