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Vorläufige Eigenverwaltung bei der DreiMeister Spezialitäten GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Arnsberg – Aktenzeichen 52 IN 142/26

Das Amtsgericht Arnsberg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DreiMeister Spezialitäten GmbH & Co. KG mit Sitz in der Weststraße 47 in 59457 Werl die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Arnsberg unter der Handelsregisternummer HRA 6731 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die DreiMeister GmbH Verwaltungsgesellschaft, eingetragen unter HRB 7079, vertreten durch Geschäftsführer Markus Luckey.

Mit Beschluss vom 21.05.2026 ordnete das Gericht um 10:55 Uhr Maßnahmen nach § 270b Insolvenzordnung an und leitete damit ein Verfahren in Eigenverwaltung ein. Die Gesellschaft wird in diesem Verfahrensstadium weiterhin eigenständig geführt, steht jedoch unter gerichtlicher Aufsicht und Kontrolle eines vorläufigen Sachwalters.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Wirtschaftsjurist Michael Schütte aus Gütersloh bestellt. Ihm wurden umfassende Prüfungs- und Kontrollrechte übertragen. Der Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume sowie sämtliche betrieblichen Einrichtungen zu betreten und Untersuchungen vorzunehmen. Darüber hinaus darf er Auskünfte über die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin auch bei Dritten einholen.

Das Gericht beauftragte den vorläufigen Sachwalter insbesondere damit, die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung umfassend zu prüfen. Dabei soll untersucht werden, ob die Planung auf realistischen wirtschaftlichen Grundlagen basiert, schlüssig aufgebaut ist und eine tatsächliche Fortführung des Unternehmens möglich erscheint.

Zudem hat der Sachwalter die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung zu überprüfen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Prüfung möglicher Haftungsansprüche gegen aktuelle oder ehemalige Organmitglieder der Gesellschaft.

Gleichzeitig untersagte das Amtsgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Dadurch soll dem Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, die wirtschaftliche Situation zu stabilisieren und Sanierungsmaßnahmen vorzubereiten.

Ferner darf die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters erfolgen. Zusätzlich wurde der Sachwalter damit beauftragt zu prüfen, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt und ob die vorhandene Vermögensmasse voraussichtlich ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Das Gericht erwartet innerhalb von zwei Wochen einen ersten Einleitungsbericht. Sollte die Prüfung nicht innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen werden können, ist ein Zwischenbericht vorzulegen.

Amtsgericht Arnsberg
21.05.2026

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