Der Verband Deutscher Falkner Bund für Falknerei und Greifvogelschutz Landesverband Nordrhein Westfalen e.V. mit Sitz in Herborn ist mit seinem Insolvenzantrag gescheitert. Das Amtsgericht Wetzlar hat das Verfahren unter dem Aktenzeichen 3 IN 65 26 mangels ausreichender Masse abgewiesen. Gleichzeitig wurden die zuvor angeordnete vorläufige Verwaltung sowie das bestehende Verfügungsverbot aufgehoben. Die Entscheidung wurde am 13. Mai 2026 veröffentlicht.
Der Verein hatte seinen Sitz Am Reuterberg 41 in 35745 Herborn und war im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 18612 eingetragen. Der Verband gehörte zu den regionalen Organisationen des Deutschen Falknerwesens und widmete sich insbesondere der Förderung der Falknerei sowie dem Schutz von Greifvögeln. Zu den Aufgaben des Vereins gehörten die Betreuung von Falknern die Organisation von Veranstaltungen und Schulungen sowie die Pflege traditioneller jagdlicher und naturkundlicher Praktiken.
Die Falknerei besitzt in Deutschland eine lange Tradition und wird von vielen Vereinen als kulturelles Erbe gepflegt. Darüber hinaus engagieren sich zahlreiche Falknerverbände im Bereich Artenschutz Aufzucht verletzter Greifvögel und Umweltbildung. Der Landesverband Nordrhein Westfalen war Teil dieses Netzwerkes und fungierte als Interessenvertretung für Falkner und Greifvogelschützer in der Region.
Das Insolvenzgericht kam zu dem Ergebnis dass das vorhandene Vermögen des Vereins nicht ausreicht um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Abweisung mangels Masse bedeutet dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird weil die finanziellen Mittel selbst für die Verfahrenskosten fehlen. Für Gläubiger und Mitglieder ist dies meist ein Zeichen erheblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten.
Viele Vereine und gemeinnützige Organisationen kämpfen seit Jahren mit steigenden Kosten rückläufigen Mitgliedszahlen und sinkenden Einnahmen aus Veranstaltungen oder Spenden. Besonders kleinere Organisationen geraten schnell unter Druck wenn laufende Ausgaben nicht mehr gedeckt werden können. Hinzu kommen höhere Energiekosten steigende Gebühren und ein wachsender organisatorischer Aufwand im Vereinswesen.
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Wetzlar ist die Zukunft des Verbandes offen. Ohne ausreichende finanzielle Mittel und ohne eröffnetes Insolvenzverfahren bleibt häufig nur die Auflösung des Vereins oder eine grundlegende Neustrukturierung. Der Fall zeigt dass inzwischen nicht nur Unternehmen sondern auch traditionelle Vereine und gemeinnützige Organisationen zunehmend von wirtschaftlichen Schwierigkeiten betroffen sind.