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Schmid Verwaltungs-GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schmid Verwaltungs-GmbH hat das Amtsgericht Hechingen – Insolvenzgericht am 8. April 2026 zwei zentrale Entscheidungen getroffen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 459/25 geführt. Sitz der Gesellschaft ist die Killertalstraße 24/1, 72393 Burladingen. Eingetragen ist das Unternehmen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 775158. Vertreten wird die Gesellschaft durch den Gesellschafter Sanny Siegfried Schmid.

Zunächst wurden die mit Beschluss vom 29. Dezember 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Diese hatten bis dahin dem Schutz des Vermögens während des laufenden Prüfungsverfahrens gedient.

In einer weiteren Entscheidung wies das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ab. Das bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine reguläre Verfahrenseröffnung erfolgt in solchen Fällen nicht.

Die Schmid Verwaltungs-GmbH fungierte als Verwaltungsgesellschaft, typischerweise in der Rolle einer Komplementär- oder Beteiligungsgesellschaft. Derartige Unternehmen übernehmen häufig Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgaben innerhalb von Unternehmensstrukturen, insbesondere bei Personengesellschaften, ohne selbst operativ am Markt tätig zu sein.

Mit der Abweisung mangels Masse ist das Verfahren faktisch beendet. Für Gläubiger bedeutet dies in der Regel, dass offene Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bedient werden können.

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