Im Verfahren 73 IN 32/26 hat das Amtsgericht Stade am 10. April 2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Prime Lithium AG aus Stade zentrale Maßnahmen angeordnet. Das Unternehmen darf sein Vermögen weiterhin selbst verwalten – allerdings unter gerichtlicher Aufsicht.
Eigenverwaltung unter Aufsicht angeordnet
Das Gericht entschied:
- Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Malte Köster (Bremen) zum vorläufigen Sachwalter
- Die Gesellschaft bleibt handlungsfähig und führt die Geschäfte selbst weiter
- Entscheidungen erfolgen jedoch unter Aufsicht des Sachwalters
Dieses Verfahren nach § 270a InsO wird als Eigenverwaltung bezeichnet und gilt als Sanierungsinstrument.
Geschäftstätigkeit: Rohstoffe und Lithium-Projekte
Die Prime Lithium AG ist im Bereich Rohstoffe und Lithium tätig. Der Standort im Chemiepark Stade deutet auf eine Ausrichtung im Umfeld:
- Verarbeitung oder Veredelung von Lithium
- Entwicklung von Projekten im Bereich Batterierohstoffe
- Beteiligung an Wertschöpfungsketten für die Energiewende und Elektromobilität
Lithium gilt als strategisch wichtiger Rohstoff, insbesondere für die Produktion von Batterien.
Ziel: Sanierung statt Abwicklung
Die Eigenverwaltung signalisiert:
- Das Unternehmen strebt eine Restrukturierung aus eigener Kraft an
- Die Geschäftsführung bleibt im Amt und arbeitet an einem Sanierungskonzept
- Der Sachwalter überwacht die Maßnahmen im Interesse der Gläubiger
Dieses Verfahren wird häufig genutzt, wenn noch Sanierungschancen bestehen.
Bedeutung für den Standort
Als Unternehmen im Chemiepark Stade ist die Prime Lithium AG Teil eines wichtigen Industrieclusters. Eine erfolgreiche Sanierung hätte daher auch Bedeutung für:
- den Industriestandort Stade
- mögliche Lieferketten im Energiesektor
Fazit
Mit dem Beschluss im Verfahren 73 IN 32/26 setzt die Prime Lithium AG auf eine Sanierung in Eigenregie. Die kommenden Monate werden zeigen, ob das Unternehmen die wirtschaftlichen Herausforderungen meistern und seine Rolle im Zukunftsmarkt Lithium behaupten kann.