Aktenzeichen 3613 IN 1484/26
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der SILBERNETZ Plus gGmbH mit Sitz in der Wollankstraße 97 in 13359 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 274346 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Leon Johannes Sternel vertreten.
Der Geschäftszweck der gemeinnützigen Gesellschaft umfasst insbesondere die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Altenhilfe sowie Leistungen der Alltagshilfe als Bestandteil der Pflege.
Mit Beschluss vom 12. März 2026 ordnete das Insolvenzgericht zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung an. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Vermögenslage der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stabilisieren und mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert mit Sitz in der Berliner Freiheit 2 in Berlin bestellt. Die Schuldnerin bleibt weiterhin handlungsfähig, jedoch sind Verfügungen über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu überwachen, das vorhandene Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens zu decken. Zudem ist er berechtigt, Forderungen der Gesellschaft einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und zu führen.
Weiterhin wurde angeordnet, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft vorläufig unzulässig sind, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt.
Darüber hinaus wurden Drittschuldner angewiesen, Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft selbst, sondern ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Mit diesen Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass die Vermögensverhältnisse der SILBERNETZ Plus gGmbH transparent geprüft und mögliche Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gesichert werden können.