Aktenzeichen 340 IN 556/25 (371)
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grünerstrom GmbH mit Sitz im Komplex C1, Gustav Ricker Straße 62 in 39120 Magdeburg hat das Amtsgericht Magdeburg am 11. März 2026 um 14:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 33264 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Steven Benjamin Hermes vertreten, der in Groß Santersleben ansässig ist.
Die Grünerstrom GmbH ist im Bereich der regenerativen Energien tätig. Zu ihrem Geschäftsgegenstand gehören insbesondere ganzheitliche Energiedienstleistungen sowie der Verkauf, die Installation und die Wartung von Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus umfasst das Leistungsspektrum Systeme zur Energiespeicherung, Wärmepumpen sowie Kälte und Klimasysteme sowie weitere technische Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien.
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens entschied das Insolvenzgericht, zur Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft eine vorläufige Insolvenzverwaltung anzuordnen. Ziel dieser Maßnahme ist es, mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens zu ermöglichen.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Magdeburger Rechtsanwältin Karina Schwarz bestellt. Ihre Kanzlei befindet sich in der Klausenerstraße 24 in 39112 Magdeburg. In dieser Funktion übernimmt sie die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu überwachen und die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern.
Das Gericht ordnete zugleich an, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen künftig nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Damit wird gewährleistet, dass wirtschaftliche Entscheidungen der Gesellschaft während der laufenden Prüfung des Insolvenzantrags unter Kontrolle erfolgen und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung schafft das Amtsgericht Magdeburg die rechtliche Grundlage für eine umfassende Prüfung der finanziellen Situation der Grünerstrom GmbH. Nach Abschluss dieser Prüfung wird entschieden, ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wird.