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Goldboom lockt Anleger – Finanzaufsicht warnt vor Risiken bei physischem Edelmetall

istara (CC0), Pixabay

Die stark gestiegenen Preise für Gold und andere Edelmetalle haben zuletzt viele Anleger auf den Markt aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund hat die österreichische Finanzaufsicht Finanzmarktaufsicht Österreich eine deutliche Warnung veröffentlicht: Investitionen in physische Edelmetalle könnten zwar zur Diversifizierung eines Portfolios beitragen, sollten jedoch nur mit großer Vorsicht geprüft werden.

Geopolitische Spannungen treiben Edelmetallpreise

Nach Angaben der Finanzmarktaufsicht sind die aktuellen Warnhinweise eine Reaktion auf die jüngsten Preissteigerungen bei Edelmetallen. Diese wurden unter anderem durch geopolitische Spannungen und wirtschaftliche Unsicherheiten ausgelöst. In solchen Phasen gelten Edelmetalle – insbesondere Gold – für viele Anleger traditionell als sicherer Hafen.

Doch genau diese Marktphase zieht auch Anbieter an, deren Geschäftsmodelle nicht immer transparent oder seriös sind.

Edelmetallhandel meist nicht reguliert

Ein zentraler Punkt der Warnung: Der Verkauf und die Verwahrung physischer Edelmetalle sind in vielen Fällen keine genehmigungspflichtige Finanzdienstleistung. Anbieter benötigen daher häufig keine spezielle Bewilligung der Finanzaufsicht.

Das hat weitreichende Konsequenzen:

  • Kaufverträge werden nicht von der Aufsicht geprüft

  • Edelmetallbestände werden nicht kontrolliert

  • Anbieter unterliegen keiner klassischen Finanzaufsicht

Für Anleger bedeutet das: Sie müssen die Seriosität eines Angebots selbst sehr genau prüfen.

Risiken bei Lagerung und Vertragsmodellen

Besonders kritisch sieht die Finanzmarktaufsicht Angebote, bei denen Unternehmen nicht nur Edelmetalle verkaufen, sondern auch deren Verwahrung in Tresoren oder Sammellagern anbieten.

In solchen Fällen sollten Anleger laut FMA besonders auf folgende Punkte achten:

  • Sicherheit der Lagerstätten

  • klare Eigentumsregelungen im Vertrag

  • Transparenz über tatsächlich vorhandene Bestände

  • zuverlässige Auslieferungsbedingungen

Unklare Vertragskonstruktionen oder komplizierte Geschäftsmodelle könnten im Ernstfall dazu führen, dass Anleger Schwierigkeiten haben, ihr Eigentum zurückzuerhalten.

Vorsicht bei Rabatten und ungewöhnlichen Angeboten

Die Aufsichtsbehörde warnt außerdem vor besonders aggressiven Verkaufsstrategien. Dazu gehören etwa:

  • außergewöhnlich hohe Rabatte auf Edelmetalle

  • komplizierte Bonusprogramme

  • ungewöhnliche Lieferbedingungen

  • stark verschachtelte Geschäftsmodelle

Solche Angebote könnten ein Hinweis auf unseriöse oder riskante Geschäftsstrukturen sein.

Anleger müssen Ansprüche selbst durchsetzen

Sollte es zu Unregelmäßigkeiten kommen, müssen Anleger ihre Ansprüche in der Regel zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Eine direkte Intervention der Finanzaufsicht ist in vielen Fällen nicht möglich.

Hinzu kommt ein weiteres Risiko: Wenn der Anbieter finanziell nicht solide ist oder insolvent wird, kann im schlimmsten Fall ein vollständiger Verlust der investierten Gelder drohen.

Geldwäschevorschriften bleiben bestehen

Unabhängig von der fehlenden Finanzaufsicht gelten jedoch weiterhin Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche. Händler von Edelmetallen müssen insbesondere dann Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn Zahlungen in bar ab 10.000 Franken oder mehr erfolgen.

Empfehlung der Finanzaufsicht

Die Finanzmarktaufsicht rät Anlegern daher, Angebote im Edelmetallbereich besonders kritisch zu prüfen und sich umfassend zu informieren. Dazu gehört auch, unabhängige Medienberichte und öffentliche Warnungen zu berücksichtigen.

Gerade in Zeiten steigender Edelmetallpreise gilt: Nicht jedes vermeintlich sichere Investment ist automatisch auch ein seriöses Angebot.

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