Der Februar bringt für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland und Europa zahlreiche Neuerungen. Von sinkenden Solarvergütungen über neue Reiseauflagen bis hin zu Ferien und Währungswechseln – diese Punkte sollten Sie im Blick behalten.
Winterferien in mehreren Bundesländern
In vielen Regionen starten die Winterferien. Den Anfang macht Sachsen-Anhalt bereits am 31. Januar. Eine Übersicht:
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Bayern: 16.–20. Februar
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Berlin: 2.–7. Februar
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Brandenburg: 2.–7. Februar
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Bremen: 2./3. Februar
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Mecklenburg-Vorpommern: 9.–20. Februar
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Niedersachsen: 2./3. Februar
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Saarland: 16.–20. Februar
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Sachsen: 9.–21. Februar
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Sachsen-Anhalt: 31. Januar–6. Februar
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Thüringen: 16.–21. Februar
Keine Winterferien haben Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. In Hamburg beginnen die Ferien erst im März.
Weniger Geld für Solarstrom
Zum 1. Februar sinkt die Einspeisevergütung für neu installierte Photovoltaikanlagen erneut um ein Prozent. Die Vergütung wird halbjährlich angepasst und schrittweise reduziert.
Ramadan beginnt
Für rund fünfeinhalb Millionen Muslime in Deutschland startet um den 18. Februar der Fastenmonat Ramadan. Gläubige verzichten tagsüber auf Essen, Trinken und andere Genüsse. Nach Sonnenuntergang wird das Fasten traditionell gemeinsam gebrochen.
Euro wird alleinige Währung in Bulgarien
Ab dem 1. Februar ist der Euro in Bulgarien das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Der Lew ist dann nicht mehr gültig. Der feste Umrechnungskurs beträgt 1 Euro = 1,95583 Lew.
Kürzerer Monat, mehr Arbeitstage im Jahr
Der Februar hat 2026 nur 28 Tage. Im Jahresdurchschnitt müssen Beschäftigte jedoch mehr arbeiten: 250,5 Arbeitstage – rund zweieinhalb Tage mehr als im Vorjahr.
Pflicht-ETA für Reisen nach Großbritannien
Ab dem 25. Februar wird die elektronische Reisegenehmigung (ETA) bei Einreisen nach Großbritannien strikt kontrolliert. Ohne gültige ETA dürfen Fluggesellschaften Passagiere nicht mehr mitnehmen.
Kosten: 16 Pfund (ca. 18–19 Euro).
Radikalschnitte im Garten nur noch bis Monatsende
Bis 28. Februar dürfen Hecken, Gebüsche und Bäume stark zurückgeschnitten oder entfernt werden. Ab dem 1. März gilt ein gesetzliches Schnittverbot zum Schutz von Tieren und Pflanzen. Danach sind nur noch schonende Pflegeschnitte erlaubt.
Der Februar bringt damit zahlreiche organisatorische, finanzielle und gesetzliche Änderungen – wer gut informiert ist, vermeidet böse Überraschungen.