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Drei Insolvenzanträge vor dem Amtsgericht Charlottenburg mangels Masse gescheitert

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 3615 IN 3629/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg über den Insolvenzantrag der Accord Facility Service GmbH mit Sitz in der Königsmarckstraße in Berlin entschieden. Das von der Geschäftsführerin Maria Luiza Vohl vertretene Unternehmen hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht jedoch zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Vermögensmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag wurde daher mangels Masse abgewiesen. Mit dieser Entscheidung bleibt das Verfahren ohne weitere insolvenzrechtliche Folgen, wenngleich der Beschluss den Beteiligten die Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde eröffnet.

Ein vergleichbares Bild zeigt sich im Verfahren 3602 IN 11131/25, das die Bayes Trust UG haftungsbeschränkt betrifft. Die in der Kottbusser Straße in Berlin ansässige Gesellschaft, die im Bereich Holding und Consulting tätig ist und von ihrem Geschäftsführer Ulrich Notger Heinz vertreten wird, hatte ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt. Auch hier stellte das Amtsgericht Charlottenburg am 14. Januar 2026 fest, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen. Mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse wurde der Antrag abgewiesen. Damit endet auch dieses Verfahren bereits im Eröffnungsstadium, ohne dass ein Insolvenzverwalter bestellt oder weitere Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden.

Bereits einige Tage zuvor, am 7. Januar 2026, hatte das Insolvenzgericht im Verfahren 3601 IN 2673/25 über die Kollektiv Turmstraße Music UG haftungsbeschränkt entschieden. In diesem Fall stammte der Antrag nicht von der Schuldnerin selbst, sondern von einem antragstellenden Gläubiger. Die Musikgesellschaft mit Sitz in der Prinzessinnenstraße in Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Daniel Argasinski, sah sich somit einem fremden Insolvenzantrag gegenüber. Doch auch hier ergab die gerichtliche Prüfung, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht einmal ausreicht, um die grundlegenden Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Gläubigerantrag wurde daher ebenfalls mangels Masse abgewiesen.

Allen drei Entscheidungen ist gemeinsam, dass sie die wirtschaftliche Realität zahlreicher kleiner und mittlerer Unternehmen widerspiegeln, bei denen selbst ein geordnetes Insolvenzverfahren nicht mehr finanzierbar ist. Das Amtsgericht Charlottenburg hat in allen Fällen klar herausgestellt, dass ohne eine Mindestmasse kein Raum für ein förmliches Insolvenzverfahren besteht, auch wenn die wirtschaftliche Krise der betroffenen Gesellschaften offensichtlich ist.

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