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FUNDATUS Freies Wohnungsunternehmen GmbH: Insolvenzantrag des Landes Berlin mangels Masse abgewiesen
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FUNDATUS Freies Wohnungsunternehmen GmbH: Insolvenzantrag des Landes Berlin mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3611 IN 3586/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Insolvenzantrag des Landes Berlin gegen die FUNDATUS Freies Wohnungsunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss erging am 13.01.2026 durch das Insolvenzgericht.

Antragstellender Gläubiger war das Land Berlin, vertreten durch das Finanzamt für Körperschaften III. Schuldnerin ist die FUNDATUS Freies Wohnungsunternehmen GmbH mit Sitz in der Badenschen Straße 8 b, 10825 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 179085. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Karsten Krause.

Das Unternehmen ist nach den Angaben im Verfahren im Bereich Ankauf und Verkauf von Immobilien, Errichtung von Wohnungen als Generalbauunternehmen sowie Verwaltung von Immobilien tätig.

Nach Prüfung der Vermögenslage kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag gemäß § 26 InsO abgewiesen. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird damit nicht eröffnet; eine Verteilung an Gläubiger findet nicht statt.

Gegen die Entscheidung ist – soweit sie den bezeichneten Tenor betrifft – die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zulässig.

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