Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich hat der KuCoin EU Exchange GmbH (FN 641084x) mit Bescheid vom 27. November 2025 eine weitreichende Zulassung gemäß Artikel 63 der EU-Verordnung 2023/1114 (MiCAR) erteilt. Damit zählt der österreichische Ableger der international bekannten Kryptobörse KuCoin zu den Unternehmen, die unter dem neuen EU-Regulierungsrahmen offiziell als Kryptowerte-Dienstleister auftreten dürfen.
Die Bewilligung umfasst ein breites Dienstleistungspaket, das folgende Aktivitäten einschließt:
- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden
(Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit. a MiCAR) - Tausch von Kryptowerten gegen Geldbeträge
(Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit. c MiCAR) - Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte
(Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit. d MiCAR) - Platzierung von Kryptowerten
(Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit. f MiCAR) - Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden
(Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit. j MiCAR)
Damit ist die KuCoin EU Exchange GmbH berechtigt, nahezu das gesamte Spektrum wesentlicher MiCA-regulierter Kryptodienste am österreichischen Markt – und perspektivisch EU-weit – anzubieten.
Bedeutung der Zulassung
Mit der MiCAR-Verordnung schafft die Europäische Union erstmals einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für Kryptowerte und Kryptodienstleister. Eine Zulassung nach Art. 63 MiCAR ist damit ein Gütesiegel für:
- erhöhte Anlegersicherheit,
- standardisierte Compliance- und Risikomanagementanforderungen,
- klare Regeln für Kundenschutz, Verwahrung und Markttransparenz,
- und künftig einen EU-weiten Pass, der grenzüberschreitende Krypto-Services erleichtert.
Die Erteilung der Zulassung an KuCoin markiert einen wichtigen Schritt in der institutionellen Verankerung globaler Kryptoplattformen im regulierten europäischen Markt.
Mit dieser Entscheidung bekräftigt die FMA ihre Linie, die neuen MiCA-Anforderungen entschlossen umzusetzen und sicherzustellen, dass große Marktteilnehmer unter klaren, transparenten und EU-harmonisierten Regeln agieren.