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„BaFin warnt vor capital-rvg.com: Angebliche Vermögensverwaltung ohne Erlaubnis – falsche Behauptungen über Aufsicht“

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung vor der Website capital-rvg.com ausgesprochen. Die dort angeblich in Berlin ansässige Capital RVG bietet nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte sowie Finanzdienstleistungen an. Besonders betroffen sind Dienstleistungen der Vermögensverwaltung und Anlageberatung, die in Deutschland ausschließlich mit einer gültigen BaFin-Zulassung erbracht werden dürfen.

Besorgniserregend ist zudem, dass die Betreiber der Website behaupten, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Diese Aussage ist nach Angaben der Behörde eindeutig falsch. Zwischen der BaFin und der angeblichen Capital RVG besteht keinerlei Verbindung. Die unberechtigte Nutzung des Namens der Aufsichtsbehörde soll offensichtlich Seriosität vortäuschen und potenzielle Anleger täuschen.

Warum hier besondere Vorsicht geboten ist

In Deutschland gilt ein strenges Aufsichts- und Erlaubnissystem:
Wer Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt eine Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Fehlt diese Erlaubnis, handelt ein Anbieter rechtswidrig. Anleger gehen in solchen Fällen ein hohes Risiko ein, Opfer von Betrug zu werden oder ihr investiertes Geld vollständig zu verlieren.

Immer wieder tauchen Online-Plattformen auf, die

  • ohne Genehmigung agieren,

  • falsche Angaben zu ihrer Aufsicht machen oder

  • ihren Firmensitz verschleiern.
    capital-rvg.com reiht sich eindeutig in dieses Muster ein.

Wie Anleger sich schützen können

Die BaFin rät Anlegern dringend:

  • Keine Einzahlungen auf der Website capital-rvg.com vorzunehmen.

  • Keine persönlichen Daten oder Ausweiskopien hochzuladen.

  • Bei bereits getätigten Investitionen umgehend die eigene Bank zu kontaktieren und mögliche Rückbuchungen zu prüfen.

  • Eine Anzeige bei der Polizei oder Verbraucherschutzstellen zu erwägen.

Ob ein Unternehmen tatsächlich von der BaFin zugelassen ist, lässt sich jederzeit in der öffentlichen Unternehmensdatenbank der Behörde einsehen.

Gesetzliche Grundlage

Die öffentliche Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Dieser Paragraf ermöglicht es der BaFin, Verbraucher frühzeitig zu informieren, wenn Anbieter unerlaubte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringen.

Mit ihrer Warnung möchte die BaFin verhindern, dass weitere Anleger auf die täuschenden Versprechen von capital-rvg.com hereinfallen und finanzielle Schäden erleiden.

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