Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spricht eine erneute Warnung im Zusammenhang mit der Plattform RoboSpark Investor aus. Aktueller Anlass ist der Verdacht unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen, die über die Website robosparkinvestor.net angeboten werden.
Bereits am 10. Oktober 2025 hatte die BaFin vor der Plattform sowie der ursprünglichen Domain robosparkinvestor.com gewarnt. Offenbar haben die bislang unbekannten Betreiber nun auf eine neue Internetadresse umgestellt, um ihre Aktivitäten fortzusetzen.
Keine Zulassung durch die BaFin
Wie die Finanzaufsicht mitteilt, verfügt RoboSpark Investor über keine erforderliche Erlaubnis nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG), um in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten. Gleichwohl bestehen Hinweise darauf, dass die Plattform mit Anlage- oder Handelsangeboten in Verbindung mit Kryptowerten auftritt – ein klar erlaubnispflichtiges Geschäft.
Unternehmen, die in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen wollen, müssen über eine Zulassung der BaFin verfügen. Dies dient dem Schutz von Anlegerinnen und Anlegern sowie der Integrität des Finanzmarkts.
Wie Sie sich schützen können
Die BaFin ruft zur besonderen Vorsicht bei Online-Anlageplattformen auf – insbesondere, wenn diese über unbekannte oder wechselnde Domains agieren. In der Unternehmensdatenbank der BaFin kann jederzeit überprüft werden, ob ein Anbieter über die notwendige Erlaubnis verfügt.
Die Behörde empfiehlt außerdem, sich regelmäßig in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf der BaFin-Website zu informieren. Dort finden sich aktuelle Warnungen zu betrügerischen Angeboten sowie Hinweise, wie man unseriöse Anbieter erkennt.
Fazit
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten von RoboSpark Investor, insbesondere der Website robosparkinvestor.net, dringend Abstand nehmen. Es besteht ein hohes Risiko, Opfer eines illegalen oder betrügerischen Angebots zu werden. Investitionen sollten nur über lizensierte und vertrauenswürdige Anbieter erfolgen.