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Vorläufige Insolvenzverwaltung über K&K Aloha-Lifestyle GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67c IN 380/25

Das Amtsgericht Hamburg hat am 24. Oktober 2025 um 14:05 Uhr im Verfahren über das Vermögen der K&K Aloha-Lifestyle GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Schuldnerin mit Sitz Himmelstraße 45, 22299 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 150654 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Patrick Krüger und Christian Kille vertreten.
Der Geschäftszweig des Unternehmens ist der Betrieb von Restaurants im Fast-Casual-Sektor.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, bestellt.

Gemäß Beschluss dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Darüber hinaus wurden Zahlungen an die Schuldnerin untersagt – sämtliche Drittschuldner sind verpflichtet, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ebenfalls wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügung untersagt; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Damit steht das Vermögen der K&K Aloha-Lifestyle GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter gerichtlicher Aufsicht, um die Interessen der Gläubiger zu sichern und den Geschäftsbetrieb geordnet zu überprüfen.

Amtsgericht Hamburg – 24. Oktober 2025

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