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Nach Todesfall: 27 Schlangen in Wohnung in Graz entdeckt – darunter hochgiftige Arten

SeppH (CC0), Pixabay

Nach dem Tod eines 83-jährigen Mannes im steirischen Seckau (Bezirk Murtal) sind in dessen Zweitwohnung in Graz insgesamt 27 Schlangen entdeckt worden. 17 der Tiere gelten laut Polizeiangaben als hochgiftig. Die Reptilien wurden unter teils schlechten Haltungsbedingungen aufgefunden und inzwischen sichergestellt.

Wie die Landespolizeidirektion Steiermark mitteilte, wurden Einsatzkräfte am Donnerstag zu einem nicht-natürlichen Todesfall in Seckau gerufen. In der dortigen Wohnung des Verstorbenen stießen die Beamten im Rahmen der Amtshandlung auf eine Grüne Mamba – eine der giftigsten Schlangenarten weltweit – in einem Terrarium.

Da der Mann als Reptilienhalter bekannt war und über eine weitere Wohnung in Graz verfügte, wurde dort in Zusammenarbeit mit einem Amtstierarzt und einem Sachverständigen für Gefahrentiere eine behördliche Öffnung veranlasst.

Tiere in beengten und unhygienischen Bedingungen gehalten

In der Grazer Wohnung wurden 27 lebende Schlangen vorgefunden, darunter zahlreiche gefährliche Arten. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen befanden sich 17 Exemplare unter den besonders giftigen Spezies. Die Tiere waren in Käfigen und Plastikboxen untergebracht – laut Polizeiangaben in stark verschmutztem Zustand und teils in den eigenen Exkrementen liegend.

Die Schlangen wurden von einem Sachverständigen übernommen, fachgerecht gesichert und aus der Wohnung abtransportiert. Angaben zur genauen Artenliste oder zur weiteren Unterbringung der Tiere wurden aus Sicherheitsgründen nicht gemacht.

Ermittlungen zu Haltung und Besitzrecht laufen

Die genauen Umstände der Haltung sowie mögliche Verstöße gegen das Tier- oder Gefahrenschutzrecht sind nun Gegenstand laufender Ermittlungen. Unklar ist derzeit, ob alle Tiere ordnungsgemäß gemeldet und artgerecht gehalten wurden.

Laut den zuständigen Behörden wird geprüft, ob gegen geltende Gefahrtierverordnungen oder Meldepflichten verstoßen wurde. In der Steiermark ist die Haltung gefährlicher Reptilien nur unter strengen Auflagen und mit entsprechender Genehmigung zulässig.

Weitere Informationen werden nach Abschluss der behördlichen Prüfung erwartet.

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