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BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen, Handels-App „VYNTOR“ und Angeboten der „Vyntor Global Group Ltd“

Pixaline / Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist erneut auf erhebliche Risiken beim Umgang mit fragwürdigen Finanzangeboten hin. Im aktuellen Fall betrifft es die App „VYNTOR“ sowie Aktivitäten der angeblichen „Vyntor Global Group Ltd“.

Vorgehensweise der Betreiber

Nach den Erkenntnissen der BaFin gehen die unbekannten Betreiber sehr gezielt vor:

  • Über Social-Media-Plattformen und YouTube werden Werbeanzeigen geschaltet, die das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern gewinnen sollen. Dabei werden Namen und Bilder bekannter Finanzexpertinnen und Finanzexperten missbräuchlich verwendet.

  • Anschließend werden Interessierte in WhatsApp-Gruppen eingeladen, in denen sie durch vermeintliche Finanzberater betreut und zum Download der App „VYNTOR“ gedrängt werden.

  • In der App sollen Anleger Aktien zu angeblich besonders günstigen Konditionen kaufen können.

Fehlende Erlaubnis und Identitätsmissbrauch

Die BaFin stellt klar:

  • Die „Vyntor Global Group Ltd“ ist nicht von der BaFin beaufsichtigt.

  • Das Unternehmen verfügt nicht über die erforderliche Genehmigung, um Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anzubieten.

  • Die der Gruppe zugeordneten Webseiten

    • www(.)vyntor(.)com

    • www(.)vyntor(.)net

    • www(.)vyntor-service(.)com
      dienen nach Erkenntnissen der BaFin ebenfalls der Geschäftsanbahnung und sind nicht seriös.

Risiken für Anlegerinnen und Anleger

  • Keine Regulierung: Gelder, die über die App oder verknüpfte Plattformen eingezahlt werden, sind nicht geschützt.

  • Hohe Betrugsgefahr: Anlegern wird mit künstlich niedrigen Einstiegspreisen ein Vorteil vorgegaukelt. Tatsächlich sind Verluste oder der komplette Kapitalverlust wahrscheinlich.

  • Täuschung durch Vertrauensmissbrauch: Die missbräuchliche Nutzung bekannter Namen soll Vertrauen schaffen, wo keines vorhanden ist.

Rechtlicher Hintergrund

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu eine Erlaubnis der BaFin. Viele unseriöse Anbieter versuchen jedoch, diese Hürde zu umgehen. Anleger können über die Unternehmensdatenbank der BaFin jederzeit prüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist.

Fazit der BaFin

Die Behörde warnt eindringlich vor der Nutzung der App „VYNTOR“ sowie den Angeboten der „Vyntor Global Group Ltd“. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten keine Gelder investieren, keine persönlichen Daten preisgeben und verdächtige Inhalte umgehend der Polizei oder der BaFin melden.

Rechtsgrundlage: Diese Information basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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